Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19220

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Zusammenhang mit der Idee aus dem Ideenportal „Peiner Straße sicher queren“

(DS 22-17951) wurde in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 15.03.2022 zugesagt, verdeckt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die Fahrgeschwindigkeiten zu ermitteln.

 

Die Verwaltung hat in der Zeit vom 13.06.2022 bis 20.06.2022 die verdeckten Geschwindigkeitsmessungen mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes an insgesamt zwei Standorten durchgeführt. Für den ausgewählten Standort in der Peiner Straße in Höhe der Haus-Nr. 121 gilt eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sodass die Messergebnisse differenziert nach der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung ausgewertet wurden; für den weiteren Standort in der Peiner Straße in Höhe der Straße „In den Wiesen“ gilt die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Peiner Straße 121

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

Montag bis Freitag: 7 - 17 Uhr

Zeitraum:

13.06.2022

bis

20.06.2022

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Osten

Westen

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

993

10

1.976

18

2.969

15

31 bis 40

4.376

47

5.353

49

9.729

48

41 bis 50

3.256

35

3.096

28

6.352

31

51 bis 60

695

7

476

5

1.171

6

61 bis 70

69

1

35

0

104

0

> 70

0

0

10

0

10

0

 

 

9.389

100

10.946

100

20.335

100

 


 

Messstelle

Peiner Straße 121

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

ausgenommen Montag bis Freitag: 7 bis 17 Uhr

Zeitraum:

13.06.2022

bis

20.06.2022

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Osten

Westen

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

7.901

55

7.949

55

15.850

55

51 bis 60

4.772

33

5.275

36

10.047

35

61 bis 70

1.522

11

1.243

8

2.765

9

71 bis 80

112

1

93

1

205

1

81 bis 90

5

0

9

0

14

0

> 90

3

0

10

0

13

0

 

 

14.315

100

14.579

100

28.894

100

 

Messstelle

Peiner Straße i. H. In den Wiesen

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

Zeitraum:

13.06.2022

bis

20.06.2022

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Osten

Westen

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 50

18.191

90

18.135

87

36.326

88

51 bis 60

1.865

9

2.618

12

4.483

11

61 bis 70

115

1

133

1

248

1

71 bis 80

7

0

5

0

12

0

81 bis 90

1

0

2

0

3

0

> 90

0

0

16

0

16

0

 

 

20.179

100

20.909

100

41.088

100

 

Insgesamt ist festzustellen, dass an beiden Standorten Geschwindigkeitsübertretungen vorliegen. Problematisch bewertet die Verwaltung die Messergebnisse im Tempo 30-Bereich. In Fahrtrichtung Osten fuhren nur 10 % der erfassten Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig und somit 90 % schneller; in umgekehrter Fahrtrichtung hielten sich 18 % der Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und 82 % nicht daran.

 

Die Messergebnisse im Tempo 50-Bereich bewertet die Verwaltung dagegen als (weitgehend) unproblematisch, da die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überwiegend von den Verkehrsteilnehmern eingehalten wurde. Bei Geschwindigkeitsübertretungen fuhren die meisten Verkehrsteilnehmer jeweils nur bis zu 10 km/h schneller.

 

Die Verwaltung wird daher die Messergebnisse zum Anlass nehmen, die Geschwindigkeitskontrollen im Tempo 30-Bereich im Rahmen der Schulwegsicherung zu intensivieren.

 

Zudem wurde in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergangen am 15. März 2022 um Auskunft gebeten, welche Kosten durch eine Geschwindigkeitsmesstafel mit der Möglichkeit der Datenaufzeichnung entstehen.

 

Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass Geschwindigkeitsmesstafeln in Stadtbezirken auch außerhalb des kommunalen Geschwindigkeitskonzepts beschafft und einmalig installiert werden können. Die Finanzierung erfolgt durch den jeweiligen Stadtbezirksrat über einen einmaligen Betrag, der die Beschaffung und die einmalige Montage umfasst. Die Stromversorgung erfolgt netzautark über Solarzellen und einen Akku, der eine gewisse Dauer ohne Sonnenlicht abpuffern kann. Die Geschwindigkeitsmesstafeln werden nicht umgehängt und bei Defekt auch nicht ersetzt. Eine Datenaufzeichnung erfolgt nicht. Die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht sowie die abschließende Demontage und Entsorgung erfolgen aufgrund der vergleichsweise geringen zu erwartenden Kosten aus globalen Wartungs- bzw. Instandsetzungsmitteln des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr.

 

Der Betrag pro Geschwindigkeitsmesstafel ohne Datenaufzeichnung beläuft sich auf ca. 3.000 . Der genaue Betrag wird sich jeweils erst im Zuge des Vergabeverfahrens ergeben. Im Sommer 2021 wurden erstmals Geschwindigkeitsmesstafeln nach diesen Maßgaben installiert. Aus diesem Grund liegen bisher keine ngerfristigen Erfahrungen zur Verlässlichkeit des Betriebs und zur Dauerhaftigkeit dieser Lösung vor.

 

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