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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19611

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Anlage legt die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2023/2024 und des Investitionsprogramms 2022 bis 2027 vor. Parallel dazu wurden die wesentlichen Inhalte sowie die Planungsschwerpunkte am heutigen Tage der Presse und den Ratsfraktionen vorgestellt.

 

Es handelt sich erstmalig um einen Doppelhaushalt.

 

Die Eckpunkte der Haushaltsplanung 2023/2024 werden nachstehend beschrieben. Ausführliche und für das Verständnis des Haushalts weitere wesentliche Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs. Neu eingefügt wurde die Textziffer 1.0 im Hinblick auf die vorgenommene Reduzierung der Überplanungen. Besonders hingewiesen wird darauf, dass dieser Haushaltsentwurf durch die Folgen der Corona-Pandemie beeinflusst ist. Auch sind ansatzweise bereits steigende Energiekosten berücksichtigt. Daneben werden sich weitere finanzielle Belastungen als Folge des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine ergeben, die noch nicht im Haushaltsentwurf berücksichtigt sind, z. B. für die Aufnahme, Betreuung und Integration der Geflüchteten. Diese zusätzlichen Mittelbedarfe werden  soweit sie ermittelbar sind  im weiteren Haushaltsberatungsverfahren über die Ansatzveränderungen in die Beratungen eingebracht.

 

In den Jahren 2023 und 2024 ergeben sich nach dem vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 Fehlbeträge von insgesamt rund 28,35 Mio. € bzw. 47,71 Mio. . Auch für die Folgejahre 2025 bis 2027 sind Verluste von 52,65 Mio. €, 54,99 Mio. € bzw. 57,28 Mio. € geplant, sodass grundsätzlich entsprechende Entnahmen aus den Überschussrücklagen zum Ausgleich erforderlich werden.

 

Jedoch ist der geplante Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von rund 28,35 Mio. € nach der vom Land Niedersachsen für seine Kommunen eingeführten Sonderregelung in § 182 Abs. 4 NKomVG gesondert auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Der für 2022 geplante Bestand des Passivpostens erhöht sich daher von rund -52,00 Mio. € auf rund 80,35 Mio. € im Jahr 2023. Ein Abbau der Fehlbeträge aus dem Passivposten, der in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden soll, ist ab dem Jahr 2025 mit einem Betrag von rund 5,9 Mio. €hrlich in die Planung aufgenommen worden.

 

Der Niedersächsische Städtetag hat vorgeschlagen, die pandemie-orientierten Sonderregelungen auch auf die Auswirkungen des aktuellen Kriegsgeschehens in der Ukraine zu übertragen. Eine Entscheidung des Landes hierzu ist aber noch nicht ergangen.

Die Überschussrücklagen bleiben daher bis Ende des Jahres 2023 unverändert bei rund 241,9 Mio. € (vorläufiger Jahresabschluss 2021). Ab dem Jahr 2024 werden sie sich bis zum Ende des Planungszeitraums im Jahr 2027 auf rund 29,26 Mio. € verringern.

 

Mit den geplanten Verlusten des Ergebnishaushalts gehen im Finanzhaushalt  ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste, also Überplanungen der Haushaltsansätze, die in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht umgesetzt werden,  negative Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2024 bis 2027 einher. Für das Planjahr 2023 wird ein kleiner positiver Saldo erwartet.

 

Im Entwurf des Haushalts 2023/2024 ist trotz Reduzierung des Investitionsniveaus allerdings noch eine gegenüber der Haushaltsplanung 2022 unveränderte Haushaltsresteentwicklung enthalten, mithin derzeit auch noch ein Aufbau von Haushaltsresten in den nächsten Jahren. Ziel ist jedoch, die Haushaltsreste abzubauen.

 

Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Haushaltsreste des Ergebnishaushalts (rund 2,9 Mio. € in 2023, 4,2 Mio. € in 2024 sowie jeweils 1,2 Mio. € in den Jahren 2025 bis 2027) ergeben sich positive Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in allen Planjahren. Hierzu wird auf die nachrichtlich am Ende des Gesamt-Finanzhaushalts (Abschnitt VI.) neu aufgenommene Zeile 18/1 verwiesen.

 

Dennoch unterschreiten diese positiven Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit die Salden aus Investitionstätigkeit. Daher sind für die Finanzierung der geplanten Investitionen entsprechende Kreditermächtigungen eingeplant.

 

Am Ende des Planungszeitraums würde der Schuldenstand danach insgesamt rund 1.106,8 Mio.  betragen. Hiervon entfallen rund 775,7 Mio. € auf die Kernverwaltung bzw. rund 331,1 Mio. € auf Ausleihungen an städtische Beteiligungen im Rahmen der sog. Experimentierklausel.

 

Zu den geplanten Kreditaufnahmen ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine „Kreditermächtigung“ handelt. Eine tatsächliche Kreditaufnahme darf nach den gesetzlichen Vorgaben (Subsidiaritätsprinzip) erst dann erfolgen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Kreditaufnahmen werden daher nicht erfolgen wird, wenn sich die Liquidität im Jahresverlauf positiver als geplant entwickelt.

 

Im Zusammenhang mit der erstmaligen Erstellung eines Doppelhaushalts und im Hinblick auf eine erforderliche Transparenz und im Interesse einer (Nach-)Steuerbarkeit im zweiten Planjahr hat der Rat am 29.03.2022 folgenden Auftrag an die Verwaltung beschlossen:

 

  1. Erarbeitung eines Konzeptes für einen standardisierten, kompakten Zwischenbericht zum Doppelhaushalt 2023/2024, der dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Der Zwischenbericht ist erstmalig im 1. Quartal 2024 vorzusehen.

 

  1. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts sind weitere Struktur- und Finanzkennzahlen zu ermitteln und im Vorbericht in das Kapitel 1.4 „Kennzahlen“ aufzunehmen, um die langfristigen Entwicklungen besser und leichter erfassen zu können.

 

Zu 1: Konzept Zwischenbericht

 

Der Begründungstext zu dem Antrag enthält die Formulierung "Über Umfang und Inhalt des Zwischenberichts soll verwaltungsseitig zur Haushaltseinbringung ein Vorschlag erarbeitet werden, der dann bei Bedarf durch die politischen Gremien modifiziert und ergänzt werden kann.". Aus Zeitgründen wurde die Bearbeitung zunächst zurückgestellt. Ein Entwurf wird im Haushalts-FPDA am 02.03.2023 vorgestellt.

 


Zu 2: Kennzahlen

 

Die Vorgabe wird in Ziffer 1.4 des Vorberichts des beigefügten Haushaltsentwurfs umgesetzt.

 

In den Vorberichten des städt. Haushalts seit mehreren Jahren vorhanden sind die nachfolgenden Kennzahlen:

 

 

I. Kategorie Ertrags- und Aufwandslage

 

 

1.

Steuerquote

 

(Erträge aus Steuern und ähnl. Abgaben x 100 /Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge)

 

 

2.

Zuwendungsquote

 

(Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen x 100/Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge)

 

 

3.

Personalaufwandsquote

 

(Personalaufwendungen x 100/Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen)

 

 

4.

Zinslastquote

 

(Aufwendungen für Zinsen x 100/Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen)

 

Es wurde ausgewertet, welche Kennzahlen von verschiedenen niedersächsischen Kommunen sowie im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover gezeigt werden und daraus ein Vorschlag mit priorisierten Kennzahlen zusammengestellt. Zu diesen gehören auch die vorgenannten, bereits vorhandenen Kennzahlen. Sie werden daher auch zum Doppelhaushalt 2023/2024 weiterhin dargestellt.

 

Neu hinzugekommen sind die nachfolgenden Kennzahlen. Bei der Auswahl erfolgte eine Orientierung an ihrer wesentlichen Aussagekraft für die Haushaltswirtschaft. Auf mögliche „Unterkennziffern“ zu den genannten Kennzahlen wurde bewusst verzichtet, um das Kapital 1.4 des Vorberichts nicht unverhältnismäßig auszuweiten.

 

1.

Aufwandsdeckungsgrad

 

Stärkste Kennzahl für die Gesamtsituation (Ergebnishaushalt)

 

(ordentl. Erträge x 100/ordentl. Aufwendungen)

 

 

 

2.

Transferaufwandsquote

Größte Aufwandsposition (Ergebnishaushalt)

 

(Transferaufwendungen/ordentl. Aufwendungen)

 

 

 

3.

Investitionsquote

Vermögenslage (Finanzhaushalt)

 

(Gesamtauszahlg. für Investitionen/Gesamtauszahlg. FHH)

 

 

 

4.

Reinvestitionsquote

Vermögenslage

 

(Investitionsauszahlg./Abschreibungen)

 

Hinsichtlich der darzustellenden Zeiträume wird eine Zahlenreihe aus Ansatz des Vorvorjahres (HJ 2021), des verfügbaren, vorläufigen Ists (2021), des Ansatzes des Vorjahres (HJ 2022) und der laufenden Haushaltsplanung (2023 und 2024) vorgeschlagen. Grundsätzlich wäre zwar eine Erweiterung der Zeitreihe um zusätzliche Vorjahre möglich. Dies wäre aber unter Beibehaltung der Darstellung kritisch, zumal durch den Doppelhaushalt bereits eine Spalte hinzukommt.

 

Wie auch im Vorjahr erfolgt im Rahmen der Vorstellung des Haushaltsentwurfs dessen Veröffentlichung nur im Internet- und Intranetauftritt der Stadt. Druckexemplare des Haushaltentwurfs werden nicht mehr erzeugt.

 

Um eine rechtzeitige Verarbeitung der Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2023/2024 und zum Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2027 in den Listen, die für die Sitzungen der Fachausschüsse bereitgestellt werden, zu gewährleisten, wird um Übersendung der Änderungsanträge an den Fachbereich Finanzen bis zum 11. November 2022 gebeten. Die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen sind für den Zeitraum vom 09. bis zum 27.01.2023 vorgesehen. Die abschließenden Beratungen des Doppelhaushalts 2023/2024 sollen am 02.03.2023 im FPDA sowie am 21.03.2023 im VA und im Rat erfolgen.

 

Dieser Mitteilung beigefügt ist die aktuelle Pressemitteilung zum Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 nebst einer Folien-Präsentation zur Pressekonferenz.

 


 

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Anlagen

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