Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19648

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Die Landesregierung hat angekündigt, ergänzend zu den bestehenden Sozialleistungen die Einrichtung kommunaler Härtefallfonds unterstützen zu wollen, um so ein Mittel zur Verhinderung von Strom- und Gassperren zu schaffen, welches die vorrangigen Maßnahmen des Bundes nachrangig in solchen llen ergänzt, in denen die sozialen Sicherungssysteme nicht greifen . Hierzu ist landesseitig ein Betrag von bis zu 50 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden. Mit diesem Betrag würde sich das Land bis zu einem Drittel an den Kosten örtlicher Härtefallfonds auf der Basis von Konzepten der Kommunen und/oder Energieversorger beteiligen. Das Land erwartet, dass die übrigen zwei Drittel der Fondsfinanzierung jeweils von den Kommunen und Energieversorgern aufzubringen wären und auch die Administration vor Ort zu erfolgen hätte.

 

r die Stadt Braunschweig wäre bei einem angenommenen Anteilsschlüssel von 3 Prozent von einem Fondsvolumen in Höhe von maximal 4,5 Mio. Euro auszugehen, zusammengesetzt aus jeweils 1,5 Mio. Euro vom Land und weiteren 3 Mio. Euro von Stadt und Energieversorger. Die Stadtverwaltung und BS|Energy stehen diesbeglich bereits in Kontakt.

 

Von kommunaler Seite ist die Initiative des Landes insgesamt begrüßt worden. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Landesregierung allerdings gebeten, möglichst klare und einheitliche Regelungen zu formulieren, damit feststeht, in welchen Fällen landesweit gefördert werden soll und unter welchen konkreten Bedingungen die Mittel des Landes zur Verfügung stehen werden. Der Niedersächsische Städtetag, der die Gespräche auf Landesebene führt, hat seinen Mitgliedstädten dringend empfohlen, von Alleingängen abzusehen. Aktuell könnten aufgrund der noch laufenden Verhandlungen noch keinerlei Hinweise zur Ausgestaltung und Administration eines örtlichen Härtefallfonds gegeben werden.

 

Da der Härtefallfonds nach gemeinsamer Auffassung des Landes, der Energieversorger und Kommunen subsidiär zu den bereits bestehenden Sozialleistungen wirken soll, Hilfe also dort geleistet werden soll, wo andere Hilfsangebote nicht wirken, stellt die Abstimmung des neuen Härtefallfonds mit den bestehenden Sozialleistungen und insbesondere mit dem von der Bundesregierung angekündigten 3. Entlastungspaket eine besondere Herausforderung dar.

 

Eine Reihe von wesentlichen Details der Umsetzung des 3. Entlastungspakets sind noch nicht bekannt; teilweise ist darüber hinaus noch offen, wann welche Maßnahmen in Kraft treten sollen. So sollen beispielsweise die geplanten weiteren Energiepreispauschalen und Heizkostenzuschüsse, die Änderung des Wohngeldgesetzes oder auch die vorgesehene Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe im Zuge der Bürgergeldreform ab dem 01.01.2023, aber auch die angekündigten Regelungen zur Strompreisbremse, dazu führen, weitere soziale Härten abzufedern und Härtefälle zu vermeiden.

 

Am 15.09.2022 hat der Land den kommunalen Spitzenverbänden einen ersten Entwurf für Eckpunkte zur Ausgestaltung und Umsetzung der lokalen Härtefallfonds zur Verfügung gestellt. Auch die Stadt Braunschweig hat aktuell Gelegenheit, diesen ersten Entwurf auszuwerten und bis zum 30.09.2022 Stellung zu beziehen.

 

Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn es glichst zeitnah gelingt, im Einvernehmen zwischen Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Energiewirtschaft ein auch administrativ praktikables und in Bezug auf die Fördertatbestände klar definiertes Konzept subsidärer örtlicher Härtefallfonds abzustimmen.

 


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise