Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19618
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Beirats ALBA Braunschweig GmbH vom 25.05.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 27. September 2011 hat der Beirat der ALBA Braunschweigt GmbH (ALBA) beschlossen, dass zur Stärkung des Beirats und zur Verbesserung der Kommunikation die Beratungen im Beirat durch die Verwaltung aufbereitet und dem Fachausschuss zur Verfügung gestellt werden sollen. Die beschriebenen Beratungen geben den zum Zeitpunkt der Sitzung aktuellen Sachstand wieder.
Rückblick Winterdienstsaison 2021/2022
Bis auf eine kurze intensive Phase im Februar gestaltet sich die Wintersaison 2021/2022 als weniger ereignisreich und kann daher als „normaler“ Winter bezeichnet werden.
Die Erweiterung des Winterdiensteinsatzes im Radwegenetz wird derzeit mit mehreren Akteuren erarbeitet. Die Ergebnisse sind noch ausstehend.
Dekarbonisierung in der Abfallwirtschaft
Die ALBA Braunschweig hat drei Handlungsfelder (Betriebshöfe, Logistik/Beschaffung, Anlagen und Arbeitsmaschinen) identifiziert, in denen ein niedriger Umsatz von Kohlenstoff erzielt werden kann.
Betriebshöfe:
An Gebäuden wurden die Beleuchtungen auf LED-Leuchten umgestellt sowie Photovoltaik in die Energiekreisläufe eingebunden. Dies führte bspw. am Standort „Frankfurter Straße“ zu einer Reduktion von 15 % des Energieverbrauches zum Bezugsjahr 2017, trotz Ergänzungen neuer Verbraucher innerhalb des Betrachtungszeitraumes.
Logistik/Beschaffung:
In der Logistik/Beschaffung wurden von ALBA Möglichkeiten von Fahrzeugbeschaffungen mit sauberen Antriebstechnologien betrachtet und zwischenzeitlich ein Förderantrag für eine Beschaffung eines Fahrzeugs mit dieser Art der Antriebstechnologie gestellt.
Bei der Bestellung von Abfallbehältern wird auf Produkte mit Umweltzeichen „Blauer Engel“ mit hohem Recyclatanteil gesetzt.
Anlagen/Arbeitsmaschinen:
Bei Anlagen und Arbeitsmaschinen (Bsp. Bagger, Radlader, Schredder oder Trommelsieb) wird vermehrt die Elektrifizierung getestet und etabliert, um CO2 zu reduzieren.
Größere CO2 Einsparungen werden zudem durch den geplanten Neubau der Bioabfallbehandlungsanlage erwartet.
Novellierung Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Die neue BioAbfV dient dem Ziel den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt über den zu verwertenden Bioabfall zu reduzieren. Ein zentraler Punkt ist der neue Paragraph 2a der BioAbfV (Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung). Rechtlich wird der Fremdstoffanteil bei der Zuführung zur Behandlungsanlage geregelt und verschärft, um so die Abfälle hochwertig zu verwerten.
Die Regelung tritt ab 1. Mai 2025 in Kraft. Der Gesamtkunststoffanteil im Inputmaterial einer Anlage muss dann für den Bioabfall aus privaten Haushalten unter 1% liegen.
Die ALBA sieht darin eine Stärkung der hochwertigen Verwertung von Abfällen, in diesem Fall die Nutzung von Energie aus Abfällen und die Erzeugung eines hochwertigen Kompostes. Denn nur für Kompost mit hohen Qualitätsstandards, zertifiziert nach
Bundesgütegemeinschaft Kompost und „BioLand“-Zertifikats, lassen sich auch Abnehmer finden.
Novellierung Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft)
Die TA-Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschafstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die TA-Luft ist in der neuen Fassung zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Das seit 2002 bestehende Regelwerk wurde mit der Novellierung an den „Stand der Technik“ - und an europarechtlichen Vorgaben angepasst. Seither gelten strengere Auflagen und zusätzliche Anwendungsbereiche, da prinzipiell Bioabfälle eingehaust und mit entsprechender Abluftanlagen behandelt werden sollen.
Die Novellierung der TA-Luft betrifft evtl. am Standort Watenbüttel die betriebene Bestandsanlage zur Freiflächenkompostierung. Ob die Freiflächenkompostierung tasächlich durch die TA-Luft betroffen ist und eine Einhausung bzw. Überdachung vorgeschrieben ist, wird aktuell im Detail noch geklärt.
