Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19568

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2022 (FU30Neu, Vorlage 22-17912-02) wurde die Verwaltung mit der Prüfung von Möglichkeiten eines flexibleren Umgangs mit Personalressourcen, insbesondere im Hinblick auf die Kapitalisierung nicht besetzter Personalstellen, beauftragt.

 

Hierzu wurde mit Verfügung vom 26. April 2022 eine dezernatsübergreifende Projektgruppe Flexibilisierung von Personalkosten unter Beteiligung der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet. Durch die Projektgruppe wurden Möglichkeiten geprüft, innerhalb der bestehenden gesetzlichen Vorgaben den Umgang mit Personalkosten flexibler zu gestalten, um insbesondere in den Bereichen, wo es mittel- bis langfristig nicht gelingt, Fachkräfte für die Eigenerledigung zu akquirieren, unverbrauchte Personalkosten für eine anderweitige Aufgabenerledigung zu nutzen (z. B. mittels Vergabe).

 

Als ein grundsätzliches Ergebnis der Projektgruppe kann festgehalten werden, dass soweit Planstellen im Stellenplan für die Aufgabenerledigung vorgesehen sind diese Aufgaben auch grundsätzlich durch eigenes Personal erledigt werden sollen, eine Vergabeentscheidung demnach also lediglich temporär für die Aufgabenerledigung genutzt werden soll. Sollte es jedoch nicht gelingen, eigenes Personal zur Aufgabenerledigung (z. B. durch Fachkräftemangel) bereitzustellen, hat die Projektgruppe unter Einbeziehung der Ergebnisse einer interkommunalen Abfrage ein Verfahren erarbeitet, das es den Fachbereichen und Referaten ermöglicht, durch Personalvakanzen bzw. längerfristige Krankheitsausfälle von Beschäftigten nach Fortfall der Entgeltfortzahlung unverbrauchte Personalkosten für im sachlichen Zusammenhang stehende Vergaben zu nutzen, um dadurch trotz des fehlenden Personals eine Aufgabenerledigung zu erreichen. Da diese Fälle jeweils die Haushaltsausführung betreffen, werden etwaige diesbezügliche Vergabeentscheidungen künftig durch überplanmäßige Aufwendungen dargestellt, bei denen die finanzielle Deckung durch ersparte Personalkosten erfolgt. Eine politische Beteiligung bzw. Entscheidung wird dabei nur dann erforderlich werden, soweit die bestehenden Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden.

 

Daneben besteht im Bereich der ungelernten ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter des Fachbereiches 67 Stadtgrün und Sport eine besondere Situation. Hier wird das oben beschriebene neue Verfahren und damit die Ausweitung von Vergaben, insbesondere bei gärtnerischen Leistungen, aufgrund des hohen Steuerungs- und Kontrollaufwandes von der Verwaltung nicht als geeignet bewertet, um die hohen Vakanzen in diesem Bereich auszugleichen und den bisherigen Pflegestandard sicherzustellen.

 

Um auch im FB 67 veranschlagte Personalkosten bei bestehenden hohen Vakanzen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung optimiert zu nutzen, werden in diesem besonders personalintensiven Bereich mehr Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter unbefristet eingestellt, als dass Stellen unmittelbar im Stellenplan vorhanden sind. Eine Anpassung bzw. Ausweitung des Stellenplanes ist dabei nicht erforderlich, da diese zusätzlichen Beschäftigten auf Planstellen von Langzeiterkrankten geführt werden. Eine Validierung dieses Prozesses erfolgt jährlich, um einerseits die Möglichkeiten des Stellenplanes optimal zu nutzen, andererseits aber eben auch, um sicherzustellen, dass er nicht überzeichnet wird.


 

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