Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18968-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 15. Juni 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Hiermit beantragen wir das Aufstellen eines Schildes „Verbot der Einfahrt“ oder Ähnliches in der Hartgerstraße auf Höhe des neuen Parkplatzes vor dem ehemaligen DRK-Altenheim, wo auch viele Autos von Sheepersharing stehen.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei der Hartgerstraße handelt es sich um eine Einbahnstraße, die von Norden nach Süden befahren werden darf. Das beschriebene Fehlverhalten geht von den Fahrzeugen aus, die das Privatgrundstück rechtswidrig nach rechts verlassen und so die Hartgerstraße entgegen der Einbahnstraße befahren.

 

Nach Rücksprache mit dem Eigentümer der Grundstückszufahrt sagte dieser zu, auf seinem Privatgrundstück bei der besagten Zufahrt das Verkehrszeichen 209-10 vorgeschriebene Fahrtrichtung links aufzustellen. Zudem hat der Carsharingbetreiber Sheepersharing, der dort Stellplätze auf dem Privatgelände angemietet hat, in seinem Buchungsportal bei der Standortbeschreibung einen entsprechenden Hinweis zur Ausfahrrichtung für seine Kunden hinterlegt.


 

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