Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19270-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur mit Drs.-Nr. 22-19270 gestellten Anfrage der Direkten Demokraten wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Idee einer Treppenhausgalerie“ mit Reproduktionen von Fotografien und Gemälden stellt sich aus Sicht der Verwaltung als nicht tragend und als nicht für das Image der Stadt Braunschweig förderlich dar.

Ein Treppenhaus oder Aufstieg ist als Durchgangsort prinzipiell ein ungeeigneter Ort für Bildbetrachtungen jedweder Art oder für die Lektüre von Objektkommentaren. Erläuternde Kommentare sind für die Veranschaulichung der Stadtgeschichte und ihrer wechselnden Kontexte jedoch zwingend notwendig. Dies gilt in besonderem Maße für Gemälde, die keine dokumentarische Widerspiegelung einer Stadttopographie darstellen, sondern eine ästhetische Übersetzung leisten und dementsprechend dechiffriert werden müssen.

Zudem lässt sich eine Chronologie der Stadtentwicklung in ihrer Dynamik und ihrer Vielfältigkeit digital wesentlich besser vermitteln als durch analoge Reproduktionen. Eine digitale Präsentation vermag auch eher als eine analoge "Galerie" das Image Braunschweigs als einer zukunftsorientierten Stadt zu vermitteln.

 

Weiterhin sind die Vorgaben des Brandschutzes sehr eng gefasst und bedürfen entsprechender Vorkehrungen hinsichtlich Konzeption und Materialität, welche ebenfalls Auswirkungen auf die Ästhetik sowie die Atmosphäre der Ausstellung haben.   

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet.

 

Zu 1:

Bei einer etwaigen Kostenkalkulation für eine Präsentation im Sinne der Anfrage oder eine digitale Präsentation sind neben den Produktionskosten für Objekte und Hardware resp. Programmierungsleistungen und technische Implementierung die Aufwendungen für die Erstellung des Konzepts und stadtgeschichtlicher Erläuterungen zu berücksichtigen. Derzeit stehen weder personellen Ressourcen zur Erstellung eines solchen Konzeptes noch finanzielle Ressourcen für eine Konzeptvergabe und eine wie auch immer geartete Umsetzung eines Konzeptes zur Verfügung.

 

Zu 2 und 3:

Über Erfahrungen im kommunalen Crowdfunding in der vorgeschlagenen Art und Weise verfügt die Verwaltung bisher nicht. Die Verwaltung wird die Anfrage zum Anlass nehmen, diese Art der Finanzierungsunterstützung bei zukünftigen Projekten auf ihre jeweilige Tauglichkeit zu prüfen.

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Erläuterungen und Hinweise