Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Den Projektförderanträgen wird entsprechend den in Anlage 2 aufgeführten Einzelabstimmungsergebnissen zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört nur bis zur Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über

5.000 € ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 b der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft gegeben.

 

Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt auf Grundlage der „rderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“.

Die Anlagen enthalten Übersichten über die Anträge des Antragslaufs für das 2. Halbjahr 2022 über 5.000 € einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung.

 

Die Anlage 1 enthält die Übersicht über die Projektfördermittel für 2022. In der Anlage 2 sind die Anträge über 5.000 EUR einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung aufgeführt. In Anlage 3 sind die Kosten- und Finanzierungspläne dargestellt.

 

Vor dem Hintergrund der während der Corona-Pandemie allgemein unsicheren Lage wird im Hinblick auf die Projektzeiträume weiterhin eine flexible Handhabung praktiziert. Corona-

bedingte zeitliche Projektverschiebungen werden - wie auch schon im Jahr 2021 - ermöglicht. Hierbei wird sichergestellt, dass Mittel nur dann ausgezahlt werden, wenn ein Projekt tatsächlich durchgeführt wird.

 

Insgesamt sind im Jahr 2022 wieder mehr Förderanträge eingegangen als im vergangenen Jahr. Das Antragsvolumen für 2022 wird um rd. 17.000 € hinter dem Mittelansatz zurückbleiben. Im Jahr 2021 lag der Betrag der nicht vergebenen Fördermittel bei rd. 36.000 €.
 

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Anlagen

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