Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vierte Änderung der Miet- und Nutzungsordnung der Stadt Braunschweig, Dezernat für Kultur und Wissenschaft, für den Lichthof des Städtischen Museums, den Kulturpunkt West und den Roten Saal des Kulturinstituts wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

§ 1 Abs. 2 der Miet- und Nutzungsordnung in der geltenden Fassung vom 6. März 2018 regelt die Vergabe der Räume des Kulturpunkt West. Bisher stehen die Räume des Kulturpunkt West Vereinen, Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen zur einmaligen oder regelmäßigen Nutzung für Gruppentreffen, öffentliche Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung.

 

Um einen Gleichlauf mit den Nutzungsmöglichkeiten der anderen in der Miet- und Nutzungsordnung behandelten Räumlichkeiten herzustellen und damit eine Ungleichbehandlung in der Vergabe der Räume auszuschließen wird die Angabe der Nutzer angepasst. Daher soll zukünftig die Überlassung der Räume für Treffen, Veranstaltungen und Feiern politischer Parteien und vergleichbarer Organisationen (z. B. Fraktionen, Bürgerinitiativen, Wählervereinigungen etc.) sowie für Gottesdienste und vergleichbare Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Zudem soll hervorgehoben werden, dass eine Überlassung der Räumlichkeiten ohne kulturellen Bezug nur im Ausnahmefall möglich ist.

 

Es wird vorgeschlagen, § 1 Abs. 2 der Miet- und Nutzungsordnung wie folgt zu ändern:

 

Die Räume des Kulturpunkt West stehen Vereinen, Organisationen, Gruppen oder Einzelpersonen zur einmaligen oder regelmäßigen Nutzung für Gruppentreffen, öffentliche kulturelle Veranstaltungen und private Feiern zur Verfügung. Die Überlassung der Räume für Treffen, Veranstaltungen und Feiern politischer Parteien und vergleichbarer Organisationen (z. B. Fraktionen, Bürgerinitiativen, Wählervereinigungen etc.) sowie für Gottesdienste und vergleichbare Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Eine Überlassung für Veranstaltungen ohne kulturellen Schwerpunkt ist nur im Ausnahmefall möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Vermieterin.“

 

In § 7 Abs. 5 der Miet- und Nutzungsordnung wird zu den bestehenden Regelungen im Umgang mit Speisen und Getränken vor dem Hintergrund des Umweltschutzes die Untersagung der Nutzung von Einweggeschirr aufgenommen.

 

Es wird vorgeschlagen, § 7 Abs. 5 der Miet- und Nutzungsordnung um den folgenden Satz zu ergänzen:

 

„Die Verwendung von Einweggeschirr ist untersagt.“

 

Die geänderte Miet- und Nutzungsordnung soll zeitgleich mit der vom Rat zu beschließenden Entgeltordnung für den Kulturpunkt West am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie wird im Amtsblatt der Stadt Braunschweig bekannt gemacht.
 

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Anlagen

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