Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19583

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Neufassung der Entgeltordnung r den Veranstaltungsort „Kulturpunkt West“, Ludwig-Winter-Straße 4 (Entgeltordnung Kulturpunkt West) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Begründung:

 

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, welche am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, ist die Entgeltordnung des Kulturpunkt West anzupassen. In diesem Zuge wurden auch inhaltliche und redaktionelle Änderungen an der Entgeltordnung des Kulturpunkt West vorgenommen.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen ist die derzeit geltende Entgeltordnung des Kulturpunkt West (Anlage 2) und eine neue Fassung mit den hervorgehobenen Änderungen (Anlage 3) beigefügt.

 

Die bisherige Entgeltordnung tritt mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Entgeltordnung am 1. Januar 2023 außer Kraft.

 

Hierzu werden folgende Erläuterungen gegeben:

 

1. Überarbeitung der Entgeltordnung des KPW in steuerrechtlicher Sicht:

 

Mit der Novelle des § 2b UStG wird der öffentlichen Hand die Pflicht zur Besteuerung aller Dienstleistungen auferlegt, die in vergleichbaren wirtschaftlichen Einrichtungen ebenfalls angeboten werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Wettbewerbsgedankens.

 

In der Folgewirkung sind alle Dienstleistungen der o. s. Einrichtung mit dem einschlägigen Steuersatz von entweder 7 bzw. 19 % zu besteuern. Die beigefügte Entgeltordnung wurde insofern verändert, dass die Gebühren jeweils zzgl. des einschlägigen Steuersatzes ausgewiesen werden. Eine über die geltenden Steuersätze hinausgehende Gebührenerhöhung erfolgt nur in wenigen einzelnen Positionen. Weitere Haushaltauswirkungen ergeben sich hierdurch nicht, da die Steuersätze an den Fiskus abzuführen sind.


2. Überarbeitung der Entgeltordnung des KPW in inhaltlicher Hinsicht:

 

Im Rahmen dieser Überarbeitung wird ebenfalls eine Aktualisierung der Entgeltordnung des Kulturpunkt West hinsichtlich der geänderten Anforderungen seitens der Nutzer an die Ausstattung und die Dienstleistungen des KPW umgesetzt:

 

So ist ein erhöhter Bedarf nach der Nutzung der vorhandenen medientechnischen Ausstattung und eine erhöhte Nachfrage nach Leistungen der Hausmeister bei Anmietungen, hier insbesondere bei privaten Anmietungen bezüglich der logistischen Leistungen, erkennbar. Die Preise für die Inanspruchnahme von hausmeisterlichen Leistungen basieren auf dem stündlichen Entgelt der Hausmeister bei Entgeltgruppe E5.

 

Weiter wurden Aktualisierungen im Rahmen der Preisgruppenzuordnung, der Nutzungszeiten sowie der Angabe für die anzumietenden Räume vorgenommen. Diese wurden zum einen im Hinblick auf die umgröße konkretisiert und zum anderen um die neuen Räumlichkeiten ergänzt, die nach dem Auszug des Kinder- und Teeny-Klub „Weiße Rose zur Verfügung stehen werden.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise