Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-19637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, im Kulturbereich einen Sonderfonds „Unterstützung für Härtefälle aufgrund der Energiekostensteigerungen“ einzurichten. Es sollen einfache, möglichst unbürokratische Richtlinien ausgearbeitet werden und Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushaltsplan 2023 eingesetzt werden. Aus diesem Fonds werden auf Antrag einmalige Hilfen und Zuschüsse für kulturelle Einrichtungen, soloselbstständige Kulturakteure und Künstler:innen, sowie kulturelle und künstlerische Zusammenschlüsse und Initiativen gewährt werden, die nachweislich durch die rasant gestiegenen Energiekosten die für die kulturelle Arbeit genutzten Räumlichkeiten nicht oder voraussichtlich nicht mehr im notwendigen Umfang  finanzieren können. Dazu gehören z.B. Veranstaltungsräume, Proberäume, Ateliers und Galerieräume. Als künstlerische Tätigkeit werden in diesem Zusammenhang der Katalog der Künstlersozialkasse zugrunde gelegt. Die Gemeinnützigkeit ist nicht Voraussetzung. Es zählt die Hilfebedürftigkeit. Die Mittel sollen als einmalige Förderung gewährt werden und pro Einrichtung auf einen Maximalbetrag begrenzt werden. Die einzelne Zuschusshöhe orientiert sich an der voraussichtlichen Steigerung der Energiekosten im Vergleich zu den Ausgaben im Jahr 2019 (vor Corona). Es sollen alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, damit Mittel aus diesem Fonds schon im Winter/Frühjahr 2023 bewilligt und ausgezahlt werden können, also im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltes 2023/24.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Corona ist besonders im Kulturbereich nicht vorbei. Er ist nach wie vor hart betroffen. Selbst, wenn es im Herbst und Winter nicht zu weiteren Einschränkungen kommt, werden die Folgewirkungen der Lockdowns noch lange Zeit gravierende Auswirkungen auf den Kulturbetrieb haben. Jetzt folgt aber auf die Corona Krise die nächste Krise. Die Energiekostenexplosion gefährdet auch den Weiterbetrieb des ohnehin prekär ausgestatteten Kulturbereichs. Es nützt wenig, wenn Veranstaltungsräume, Proberäume etc. wenig oder nicht mehr genutzt werden können, weil die Energiekosten für Heizung, vorgeschriebene Lüftung oder technischen Betrieb nicht mehr gezahlt werden können. Nur selten können diese Kosten vollständig durch erhöhte Eintrittspreise oder Verkaufspreise gedeckt werden. Und auch die ohnehin vorhandene Selbstausbeutung hat ihre Grenzen. Damit die Energiekrise nicht nach Corona einige Kulturexistenzen und Betriebe endgültig zum Aufgeben zwingt, wird ein kommunaler Härtefallfonds beantragt.

Falls Landes- oder Bundesmittel für den gleichen Zweck ausreichend zur Verfügung gestellt werden, greift der Fonds subsidiär.

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