Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19649-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ergänzend zur Vorlage Drs. Nr. 22-19646 wird zur Anfrage Drs. Nr. 22-19649 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1: Wie ist der aktuelle Sachstand beim ISEK-Projekt CoLiving Campus, also welche Entwicklung gibt es seit der o. g. Anfrage der SPD-Fraktion vom Februar?

 

Im Verlaufes des Jahres 2022 wurde die Konzeptidee des CoLiving Campus weiter geschärft. Insbesondere die Konzeption des Beteiligungsprozesses sowie des städtebauliche Ideen-Wettbewerbs ist weiter vorangeschritten. Weiterhin wurden die liegenschaftlichen Aspekte des Projektes detailliert, sei es in Form der Entwicklung von Umsetzungsmodellen (siehe sogenanntes „Flächentausch-Modell“ unter Punkt 2) als auch in Form von Gesprächen mit dem Land (vgl. ebenfalls Punkt 2).

 

Der gesamte Projektfortschritt erfolgt in enger verwaltungsinterner Abstimmung sowie in Zusammenarbeit mit der TU Braunschweig als Kooperationspartner.

 

Zu 2: Wie sollen sie unterschiedlichen Grundstückseigentumsverhältnisse (Stadt/Land) mit den geplanten Nutzungen in Einklang gebracht werden gibt es schon Ergebnisse aus den Gesprächen mit den zuständigen Ministerien?

 

r die Umsetzung des Projektes ist ein sogenanntes Flächentausch-Modell angedacht. Dies bedeutet:

Die Grundstückseigentümerinnen (Stadt und Land) vergeben je nach Projektfortschritt einzelne Erbbaurechtsverträge und bleiben demnach jeweils Grundstückseigentümerin. Um die angestrebte Nutzungsmischung eines gemischten urbanen Quartiers zu realisieren, ist ein vorheriger Flächentausch angedacht.

 

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wurden über die Planungen zum CoLiving Campus informiert.

Mit dem Finanzministerium (MF) wurden bereits Grundzüge für die Bereitstellung der Landesflächen erörtert. 

Die weiteren notwendigen Verhandlungen mit dem federführend zuständigen MWK werden zuständigkeitshalber von der TU Braunschweig geführt.

 

Zu 3: Wann soll mit dem vorgeschalteten umfangreichen Beteiligungsprozess begonnen werden?

 

Es wird angestrebt die erforderlichen Voraussetzungen bis Dezember 2022 zu schaffen und auf dieser Basis ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren im Jahr 2023 durchzuführen mit dem Ziel den Rahmenplan in 2024 zu veröffentlichen.

 

Es gibt drei Voraussetzungen, um den Beteiligungsprozess zu starten:

-In einem ersten Schritt soll ein Letter of Intent (LoI) zwischen TU, Stadt und MWK das Thema grundsätzlich fassen (vgl. Drs. Nr. 22-19646). Die Verwaltung hat für den LoI alle erforderlichen Sachvoraussetzungen geschaffen.

-In einem zweiten Schritt soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen der TU Braunschweig und der Stadt Braunschweig die konkreten Details der Zusammenarbeit festlegen. Diese wird aktuell gemeinsam von TU und Stadt vorbereitet und soll nach Abschluss des LoI in die Finalisierung gehen.

-Parallel muss die TU mit dem Landesliegenschaftsfonds die Optionen zum Grundstückstausch verhandeln, um die angestrebte Nutzungsmischung realisieren zu können.
 

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