Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19576-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage mit der Drs.-Nr. 22-19576 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Strukturelles Verfahren bei Restitutionsanfragen

Um die Restituierung eines oder mehrerer Objekte aus dem Städtischen Museum und eine hierfür erforderliche Gremienbefassung zu initiieren, ist eine offizielle Restitutionsforderung von staatlicher Seite vonnöten. Auf diese Weise ist u.a. sichergestellt, dass die Rückgabe nicht an eine Partei erfolgt, die möglicherweise in einem Konflikt mit anderen Volksgruppen oder einzelnen Personen bzgl. der Restitutionsansprüche steht.

 

Der Prozess einer Restitution von Objekten aus dem Städtischen Museum ist prinzipiell so aufgebaut, dass nach einem offiziellen Restitutionsgesuch das Städtische Museum die Restitutionsforderung fachlich begutachtet, die vom Gesuch betroffenen Objektgruppen untersucht und die Forschungsergebnisse mit den Angaben in der Restitutionsforderung abgleicht. Im Anschluss wird der gesamte Vorgang einschließlich der Stellungnahme des Museums dem Rat der Stadt Braunschweig zur Entscheidung vorgelegt.

 

Sachstand im Fall seiner Majestät Fon Asabaton Fontem Nijfua

Nach seinem Besuch bestätigte seine Majestät Fon Asabaton Fontem Njifua in einem Schreiben an den Oberbürgermeister vom 14.07.2022, dass er Stücke aus der Sammlung des Städtischen Museums als dem Königshaus Fontem zugehörig habe identifizieren können. In Entsprechung zu einer solchen Zuschreibung hatte die Delegation der Bangwa die rituellen oder kulturgeschichtlichen Funktionen der Objekte im zeremoniellen Rahmen des Königshauses Angehörigen der Verwaltung der Stadt Braunschweig, u.a. den Fachwissenschaftlern des Städtischen Museums, plausibel darlegen können.

 

Im Sinne der geschilderten Abfolge eines Restitutionsprozesses bat der Oberbürgermeister die Community der Bangwa in einem Antwortschreiben vom 01.09.2022 um eine offizielle Restitutionsforderung der Republik Kamerun und wies darauf hin, dass ein solches staatliches Gesuch unabdingbar sei, um die Untersuchung des Restitutionsanspruchs beginnen zu können. Dieses staatliche Restitutionsgesuch liegt noch nicht vor.

r eine detaillierte Vorabuntersuchung der einzelnen von Fon Asabaton Fontem Njifua erwähnten Stücke besteht im Sinne eines strukturierten legitimen Restitutionsprozesses für die Verwaltung keine Notwendigkeit.

 

 

 

Zu 2.:

 

Sobald das Gesuch von Seiten der Republik Kamerun vorliegt, wird das Städtische Museum die angeforderten Objekte hinsichtlich der in der Restitutionsforderung genannten Kriterien begutachten, Eigentumszuordnungen überprüfen und die politischen Gremien informieren.

Eine Restitutionsforderung von Seiten des Staates Kamerun, als übergeordneter staatlicher Instanz, stellt prinzipiell sicher, dass keine möglicherweise widersprüchlich orientierten Partikularinteressen mit dem Restitutionsvorgang verbunden werden.

 

Zu 3.:

Dieses Vorgehen ist entsprechend dergestalt geplant.
 

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