Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19273-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage mit der Drs.-Nr. 22-19273 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

I. Heterogenität der Braunschweiger Museumslandschaft als Barriere für ein neues einheitliches Modell bei der Erhebung von Eintrittsgeldern

 

Die Braunschweiger Museumslandschaft ist von einer lebendigen Vielfalt geprägt, die sich auch in der Heterogenität der Trägerschaften widerspiegelt. In öffentlicher Trägerschaft befinden neben den usern, die von der Stadt Braunschweig betrieben werden (Sdtisches Museum Braunschweig, halle 267 städtische galerie braunschweig) die vom Land Niedersachsen getragenen drei Landesmuseen (Braunschweigisches Landesmuseum Herzog Anton Ulrich-Museum, Staatliches Naturhistorisches Museum). Andere Ausstellungshäuser werden von Stiftungen betrieben (so das Schlossmuseum Braunschweig von der Stiftung Residenzschloss) oder von Vereinen (so u.a. das Museum für Photographie Braunschweig, Allgemeiner Konsumverein, Kunstverein Braunschweig); eine Institution wie das Automuseum Braunschweig wiederum wird von privater Hand betrieben.

 

Diese verschiedenen Trägerschaften erzeugen für die Ausstellungshäuser vollkommen unterschiedliche Bedarfe, unterschiedliche Strategien bei Programmarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung und schließlich vollkommen heterogene Arten der Finanzierung und Haushaltsführung.

 

Der Umgang der ortsansässigen Museen mit der Corona-Krise und auch die Ausrichtung gemeinschaftlicher Aktionen wie der Nacht der Museen im Juli diesen Jahres zeigten, dass die Angebote der Verwaltung, vermittelnd zwischen den Ausstellungshäusern zu wirken, nur bedingt angenommen werdennnen, dass sich kaum organisatorische Hauptnenner finden lassen, denen sich alle Institutionen anschließen können. Die einzelnen Institutionen fühlen sich gerade bei zentralen Fragen der Organisation ihrer Autonomie verpflichtet. Dies gilt in besonderer Weise für die Art der Erhebung von Einnahmen, die für die verschiedenen autonomen Trägerschaften jeweils völlig unterschiedliche Bedeutungen haben und daher höchst individuell gehandhabt werden. Ein für alle musealen Institutionen einheitliches neues Bezahlmodell wie beispielsweise "Zahl, was dir wert ist" oder kostenloser Zugang wird sich so aller Erfahrung nach nicht realisieren lassen.

 

 


II. Städtische Ausstellungshäuser und die Bezahlmodelle kostenfreier Eintritt oder "Zahl, was dir wert ist"

 

Die Ausstellungshäuser, für die die Verwaltung verantwortlich entscheiden kann, behandeln die Frage der Eintrittsgelder derzeit nach folgendem Modell:

 

Das Städtische Museum bietet eine Vielzahl von Ausstellungen und Veranstaltungen kostenfrei an. Bei sämtlichen Dauer- und Sonderausstellungen, Veranstaltungen, Themenführungen in der Dependance Altstadtrathaus werden keine Eintrittsgelder erhoben. Gleiches gilt für die halle 267 städtische galerie braunschweig, die zeitgenössische Kunst präsentiert. So besteht in zwei städtischen Ausstellungshäusern eine breite Palette "niedrigschwelliger" Angebote. 

 

Im Haus am Löwenwall, dem Haupthaus des Städtischen Museums, wurde bis vor einigen Jahren kostenfreier Eintritt gewährt. Vor dem Hintergrund zunehmend angespannter Haushaltssituationen wird hier seit 1.6.2016 Eintritt erhoben (Ratsbeschluss vom 3.5.2016, Drucksache 16-01763). Diese Änderung der Entgeltordnung erfolgte kurz vor der Einführung von Eintrittsgeldern in den drei Landesmuseen, die am 1.1.2017 stattfand.

 

Aus folgenden Gründen rät die Verwaltung davon ab, die aktuelle Regelung zur Erhebung von Eintritt im Haus am Löwenwall ganz oder teilweise rückgängig zu machen und kostenlosen Eintritt zu gewähren:

 

Die Erfahrungen mit kostenfreien Tagen im Haus am Löwenwall (z.B. am Internationalen Museumstag) zeigten, dass die Besucherzahl sich nicht durch den Wegfall des Eintrittsgeldes automatisch erhöht. Die Besucherinnen und Besucher reagieren vielmehr unabhängig vom Eintrittsgeld auf die Attraktivität der angebotenen Veranstaltungsformate und Themen. Das Modell "kostenloser Eintritt" würde somit die Einnahmen der Stadt Braunschweig mindern, ohne einen kulturpolitischen Vorteil zu erzeugen.

 

Die Sonderausstellungen des Hauses erfordern, wie alle musealen Präsentationen, teilweise erhebliche finanzielle Aufwendungen. In Zeiten angespannter kommunaler Haushaltssituationen ist der verbindlich festgelegte Eintrittspreis nach Einschätzung der Verwaltung auch als Signal zu verstehen, dass die kommunale Verwaltung verantwortlich mit öffentlichen Geldern unter partieller Beteiligung der Nutzer umgeht.

 

Aus oben genannten Gründen rät die Verwaltung auch von dem Modell "Zahl, was es Dir wert ist" ab. Zudem suggeriert das Modell "Zahl, was es Dir wert ist" eine inhaltliche Wertung der angebotenen Veranstaltung durch die Höhe des freiwillig entrichteten Eintrittspreises. Gehören die Besucher:innen etwa einer inhaltlich zwar interessierten, aber weniger zahlungskräftigen Gruppe an, etwa Schüler:innen, oder zahlen aus anderen nicht inhaltlich basierten Gründen keinen oder nur einen geringfügigen Betrag, entsteht permanent die Gefahr falscher Rückschlüsse auf die Qualität der Veranstaltung

 

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