Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19669

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Inklusion setzt u.a. voraus, dass alle Plätze und Straßen in der Innenstadt von allen Menschen gleichermaßen genutzt werden können. Dieser Anspruch wurde so auch im Kommunalen Aktionsplan "Braunschweig Inklusiv" (KAP) als Globalziel verankert. Hier heißt es: "Alle können sich ungehindert und selbstbestimmt von einem Ort zum anderen bewegen."

Das an etlichen Stellen in der Innenstadt verlegte grobe Kopfsteinpflaster schränkt die Nutzung einiger Straßen und Plätze stark ein oder schließt mobilitätseingeschränkte Menschen sogar komplett aus. Dies gilt z.B. für den Burgplatz, den Altstadtmarkt, den Prinzenweg oder die Straße Ölschlägern im Magniviertel. Auch wenn eine Umgestaltung dieser Straßen und Plätze als gesonderte Maßnahme nicht in den KAP aufgenommen wurde, ergibt sich die Notwendigkeit dazu jedoch klar aus dem oben genannten Globalziel.

Unklar ist hingegen, welche Bedeutung dem Denkmalschutz als Grund für ein Festhalten am Kopfsteinpflaster an diesen Orten zukommt. Hierzu gibt es auch von Seiten der Verwaltung durchaus unterschiedliche Aussagen, die den Schluss nahelegen, dass hier jeder Einzelfall betrachtet und abgewogen werden muss. Zum Altstadtmarkt führte die Verwaltung in einer Stellungnahme z.B. aus: "Klar ist, dass das in der Fragestellung angesprochene Natursteinpflaster am Altstadtmarkt aus denkmalrechtlichen und stadtgestalterischen Gründen nicht in Frage steht" (DS 20-13477-01). Bei einem Ortstermin im Magniviertel wurde hingegen gesagt, dass sich der Denkmalschutz in der Straße Ölschlägern nicht auf das Kopfsteinpflaster erstreckt.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wo unterliegen Platz- und Straßenoberflächen einschließlich Gehwegen und Borden in Braunschweig dem Denkmalschutz (die Beantwortung dieser Frage sollte idealerweise auch über die Darstellung in einer Karte erfolgen)?

2. Mit welchem Konzept, zeitlich und gestalterisch, plant die Stadt die Barrierefreiheit von Straßen und Plätzen umzusetzen?

3. Sind für die Umsetzung Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 2023/24 eingeplant und - falls ja - in welcher Höhe?

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