Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19592

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Abweichend vom Beschluss des Sportausschusses vom 8. September 2022 werden den in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 bis 73 genannten Sportvereinen für den Betrieb bzw. die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2022 dynamisierte Unterhaltungszuschüsse mit einer Gesamtsumme von 1.015.256,49 € gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der Einzelansätze für Unterhaltungszuschüsse für Sportstätten und Teilnahme an Meisterschaften zweckgebundene, pauschalisierte Betriebs- und Unterhaltungszuschüsse gewähren.

 

Darüber hinaus hat der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 die Dynamisierung der Unterhaltungszuschüsse beschlossen. Um die im Jahr 2018 nicht erfolgte Dynamisierung nachzuholen, wurde für das Jahr 2019 eine Erhöhung im Sportbereich von insgesamt 4,88 % beschlossen. In den Folgejahren, so auch im Jahr 2022, erfolgt eine pauschale hrliche Erhöhung um 3,09 %.

 

In seiner Sitzung am 8. September 2022 hat der Sportausschuss die Gewährung von Unterhaltungszuschüssen für das Jahr 2022 in einer Gesamthöhe von 976.340,58 € beschlossen. Mit Zuwendungsbescheiden vom 26. September 2022 hat die Verwaltung den Sportvereinen entsprechende Betriebs- und Unterhaltungszuschüsse gewährt.

 

Im Nachhinein wurde festgestellt, dass durch einen Berechnungsfehler der Dynamisierungsanteil für das Jahr 2022 nicht in vorgegebener Höhe berücksichtigt wurde. Darüber hinaus haben sich Bestandsveränderungen ergeben, die noch für das Jahr 2022 berücksichtigt werden können.

 

Es haben sich folgende Bestandsveränderungen bei der Bemessung der Unterhaltungszuschüsse ergeben:

 

  1. Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e. V. (lfd. Nr. 8): Mit der Errichtung des neuen vereinseigenen Sportfunktionsgebäudes wurde ein Bewegungsraum eingerichtet, welcher für das Jahr 2022 lediglich mit einer Größe von 110 m² berücksichtigt wurde. Es erfolgt nunmehr eine Berücksichtigung in der tatsächlichen Größe von 310 m².

 

  1. Tanzsportclub Grün-Weiß Braunschweig e. V.: Der Verein ist als Untermieter in Räumlichkeiten an der Hamburger Str. umgezogen. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen besitzt der Verein keine Unterhaltungspflicht über diese Räumlichkeiten. Es erfolgt daher keine Berücksichtigung bei der Bemessung der Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse für das Jahr 2022.

 

Es ergibt sich somit eine Gesamtsumme an zu gewährenden Unterhaltungszuschüssen für das Jahr 2022 in he von 1.015.256,49 €. Die jeweiligen Veränderungen bei den einzelnen Sportvereinen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Abweichend vom Beschluss des Sportausschusses vom 8. September 2022 schlägt die Verwaltung vor, den in der Anlage unter den laufenden Nummern 1 bis 73 aufgeführten Vereinen für das Jahr 2022 dynamisierte Betriebs- und Unterhaltungszuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.015.256,49 € zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Im städtischen Haushalt 2022 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 Unterhaltung ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuwendungen veranschlagt.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise