Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-17457-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal - Vorrangregelung am RinggleisÄnderungsantrag zur Vorlage 21-17457
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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11.10.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, exemplarisch für mindestens 3 Querungen des Ringgleisweges mit kreuzenden Straßen im Westlichen Ringgebiet Lösungen zu erarbeiten, die das Ringgleis gegenüber den querenden Straßen bevorrechtigen. Bei der Auswahl der Straßen, den weiteren Planungsschritten und Beschlüssen ist der Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet stets zu beteiligen.
Die Planungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern spätestens im 2. Quartal 2023 vorgestellt und der Politik zur Abstimmung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In ihrer Beschlussvorlage 21-17457 schlägt die Verwaltung die Ablehnung des Vorschlags aus dem Ideenportal vor, das Ringgleis zu bevorrechtigen. Die Begründungen sind vielfältig.
Planungen für den Fuß- und Radverkehr sind Angebotsplanungen. Durch die Bevorrechtigung des Ringgleises an Querungen kleinerer Straßen soll die aktive Mobilität gefördert, sowie die öffentliche Wahrnehmung erhöht werden. Die Bedeutung des Ringgleises für Braunschweig würde durch die Bevorrechtigungen weiter hervorgehoben.
Radfahrende sind gegenüber Kfz gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende, so dass es an Querungen im Zuge von Radverkehrsrouten mit großen Radverkehrsströmen und geringen querenden Kfz-Verkehren selbstverständlich sein sollte, dass die Radfahrenden bevorrechtigt werden. Für die Verkehrsteilnehmenden ist es dabei unerheblich, um welche Art von Weg / Straße es sich handelt. Auch ist es für die Entscheidung der Bevorrechtigung unerheblich, ob die vielen Radfahrenden in ihrer Freizeit unterwegs sind oder den Weg im Alltagsradverkehr nutzten. Für die Entscheidung der Bevorrechtigung sollten neben den Verkehrsmengen die Bedeutung der Strecke im Radverkehrsnetz betrachtet werden. Hier hat das Ringgleis als durchgehende Radroute eine besondere Bedeutung und sollte an untergeordneten Straßen bevorrechtigt werden.
Bevorrechtigungen von Fuß- / Radwegen gegenüber querenden Straßen wurden in zahlreichen anderen Städten bereits umgesetzt. Die grundsätzliche Ablehnung einer Bevorrechtigung seitens der Verwaltung kann aus diesem Grund nicht nachvollzogen werden.
In Hannover gibt es zahlreiche Fuß- / Radwege, die an querenden Straßen bevorrechtigt sind. Die Querungen sind aufgepflastert oder rot eingefärbt. Die querenden Straßen sind mit Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ oder 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ gekennzeichnet. Auf den Fuß- / Radwegen wird die Vorfahrt i.d.R. durch Zeichen 301 verdeutlicht.
Die bemerkenswertesten Lösungen befinden sich auf dem sog. Julius-Trip-Ring, einem Freizeitring um das Stadtzentrum von 25 km Länge, der auch im Alltagsverkehr eine wichtige Rolle spielt, ähnlich dem Braunschweiger Ringgleisweg.
Weitere Beispiele finden sich u.a. in Bremen und Detmold. In NRW und Baden-Württemberg wurden spezielle Handreichungen für Bevorrechtigungen mit Musterlösungen erarbeitet. Die zahlreichen Beispiele zeigen, dass Bevorrechtigungen von Fuß- / Radwegen gegenüber querenden Straßen grundsätzlich möglich sind. Die Bedeutung des Ringgleises für den Radverkehr und die verhältnismäßig großen Radverkehrsmengen sowie das Ziel, den Radverkehr in Braunschweig zu fördern, gebieten es, Lösungen für eine Bevorrechtigung des Ringgleisweges gegenüber kleineren querenden Straßen zu finden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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