Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16787-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Wendeschleife Gliesmarode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 26.08.2021
(Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung bzw. das Stadtbahnteam werden gebeten, in den weiteren Gesprächen mit den Fördermittelgebern zu beraten, ob der Bau der Wendeschleife Gliesmarode vermieden werden könnte. Die BSVG würde als Kompensation für die Übergangszeit bis zum möglichen Bau der Stichstrecke nach Querum dafür höhere Betriebskosten haben. Sollte das neue Teilprojekt Querum nicht förderfähig sein, würde der Bau der Wendeschleife auf Grundlage dieser Erkenntnis gebaut werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Verwaltung, BSVG und Fördermittelgeber haben im Rahmen des projektbegleitenden Arbeitskreises zum Stadtbahnausbau am 5. Juli 2022 über den dargestellten Sachverhalt gesprochen. Verwaltung und BSVG haben detailliert den Sachverhalt hergeleitet, der seinen Ursprung in der Diskussion über die Querung des Landschaftsschutzgebietes zwischen der Nordstadt und Querum mit einer Brücke nahm.
Eine getrennte Realisierung bzw. ein Entfall eines der beiden Projektteile des Projektes Volkmarode und Wendeanlage Gliesmarode wäre fördertechnisch – da das Projekt Volkmarode incl. Wendeanlage Gliesmarode Grundlage für die Bewertung des Gesamtprojektes Stadtbahnausbau ist – nicht möglich. Der Nutzen-Kosten-Indikator für die Strecke Volkmarode allein liegt unter 1,0, so dass dieser Projektteil alleine nicht förderfähig ist. Daher muss für eine Förderung der Strecke Volkmarode die Wendeanlage Gliesmarode Bestandteil des Förderantrages sein.
Die Fördermittelgeber haben eindeutig kommuniziert, dass die mit einem Finanzierungsantrag beantragten Anlagen samt den dazugehörigen Linien- und Betriebskonzepten – somit die Neubaustrecke durch Volkmarode und die Wendeanlage Gliesmarode – Grundlage der Prüfung und Bewilligung sind. Auf dieser Grundlage wird ein Bewilligungsbescheid erstellt, der einer Zweckbindung zur Umsetzung unterliegt. Ein Abweichen vom Antrag (z. B. Nichtrealisierung von wesentlichen Maßnahmenteilen) ist zuwendungsrechtlich nicht möglich.
Sofern stattdessen eine grundlegende Änderung der bisherigen Planungen vorgesehen würde, müsste das Gesamtprojekt Volkmarode Nord neu aufgestellt und bewertet werden. Das bedeutet auch eine erneute Abstimmung von Ohne- und Mitfällen und Betriebskonzepten, eine neue Verkehrsanlagenplanung inkl. Durchführung aller notwendigen Untersuchungen und vieles mehr. Dies hätte auch Auswirkungen auf das Gesamtprojekt Stadtbahnausbau, da die Teilprojekte, Linienwege und Betriebskonzepte im Gesamtprojekt stadtweit verzahnt sind.
Angesichts des weit fortgeschrittenen Planungs- und Abstimmungsverfahrens würde dies im Teilprojekt Volkmarode Nord in jedem Fall zu einer erheblichen Verzögerung von mehreren Jahren führen, vom eingereichten Rahmenantrag für das Gesamtprojekt abweichen und insgesamt konzeptionell und wirtschaftlich ergebnisoffen sein.
In dem Antrag, der der Anregung des Stadtbezirksrats 112 zugrunde liegt, ist kommuniziert, dass keine Verzögerung für die zeitnahe Realisierung für die Verlängerung durch Volkmarode eintreten soll. Verwaltung und BSVG teilen diese Zielsetzung ausdrücklich.
Wie bereits in den öffentlichen Vorstellungen zur Wendeanlage Gliesmarode dargestellt, integrieren die Planungen die bauliche Möglichkeit eines späteren Abzweigs. Eine spätere Realisierung einer Strecke über die Querumer Straße bleibt somit in jedem Fall technisch möglich.
Die Prüfung einer zusätzlichen Neubaustrecke über die Querumer Straße und Bevenroder Straße kann unabhängig von einer Realisierung der Wendeanlage durchgeführt werden. Ein Einzelvorhaben zum Stadtbahnanschluss Querums ist zeitlich nachgelagert und unabhängig vom Teilprojekt Volkmarode Nord weiterhin möglich.
Fazit:
Somit ist auf Grundlage der erfolgten Abstimmungen mit den Fördermittelgebern klar, dass keine Möglichkeit besteht, einerseits den Stadtbahnausbau in Volkmarode ohne Zeitverzug weiter vorzubereiten und zeitnah zu realisieren und andererseits auf den Bau der Wendeanlage Gliesmarode vorübergehend oder dauerhaft zu verzichten. Die Möglichkeit, Querum über die Querumer Straße mit der Stadtbahn zu erschließen, bleibt aber bestehen.
Daher hat die Verwaltung im Einvernehmen mit der BSVG die Beschlussvorlage 22-19610 „Stadtbahnausbau nach Volkmarode-Nord, Ortsdurchfahrt Volkmarode und Wendeanlage Gliesmarode“ aktuell in die politische Beratung gegeben.
