Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19694
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftragserteilung Marktanalyse für ein Konzerthaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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06.10.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte zu den aktuellen Planungen zur Realisierung des „Ein-Standort-Konzepts“ für die Städtische Musikschule in Kombination mit einem großen Konzertsaal mit Drs. Nr. 21-17063 berichtet. Dies wurde ergänzt durch die Stellungnahme der Verwaltung Drs. Nr. 22-18483-1 zur Anfrage Drs. Nr. 22-18483, die sich auf die Untersuchung, der aktuell durch ein externes Gutachten in Prüfung befindlichen Standortalternativen, bezog.
Ergänzend wird zur Fragestellung einer Bedarfsanalyse für einen großen Konzertsaal/ein Konzerthaus folgender aktueller Sachstand übermittelt:
Die Verwaltung teilte in der Drs. Nr. 21-17063 mit: Um der Politik eine Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Frage, ob ein Konzertsaal für Braunschweig notwendig ist oder nicht, zu geben, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Braunschweig im Sinne einer zukunftsorientierten Investitionsplanung und nicht zuletzt aufgrund einer möglichen Weiterentwicklungsperspektive der Stadt, sollen ergänzend zur standortbezogenen Machbarkeitsstudie, zusätzlich durch eine Marktanalyse, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines großen Konzertsaals und die sonstigen wirtschaftlichen Folgewirkungen wie die potenzielle Umwegrentabilität geprüft werden.
Diese Marktanalyse wurde entsprechend der vergaberechtlichen Parameter ausgeschrieben. Die Verwaltung hatte, wie bei der bereits beauftragten und laufenden Standortuntersuchung das Ziel, am Jahresende 2022 alle erforderlichen Informationen parallel vorliegen zu haben.
Die Beauftragung der Marktanalyse konnte jedoch erst in der 36. KW erfolgen. Hintergrund hierfür war, dass nur ein Büro ein Angebot abgegeben hatte, und mit dem Büro noch vergaberelevante Abstimmungen vorgenommen werden mussten.
Um jedoch dennoch im Zeitplan zu bleiben, wird das Büro die Ergebnisse in zwei Tranchen liefern: Bis Ende Dezember 2022 die grundsätzliche Bedarfsanalyse für einen Konzertsaal von 1.000 Sitzplätzen und bis Ende Januar 2023 die Bearbeitung aller Themenstellungen der Marktanalyse (insb. auch zu den wirtschaftlichen Folgewirkungen).
Infolgedessen können die vollständigen Ergebnisse der Marktanalyse voraussichtlich erst im Januar 2023 durch den Auftragnehmer vorgelegt werden. Es ist der Verwaltung jedoch gelungen mit dem Auftragnehmer eine frühere Vorlage des zentralen Gutachtenergebnisses, der Prüfung des Bedarfs eines 1.000-Sitzplatzkonzertsaals, zu vereinbaren. Hierdurch sollte es möglich sein, dieses zunächst prioritär relevante Ergebnis, im gleichen zeitlichen Rahmen, wie die Ergebnisse der Standortanalyse zu den vier Standorten, bis Jahresende 2022 vorzulegen.
Zusatzinformation zur Auftragsvergabe:
Die Verwaltung hat die Auftragserteilung zur Marktanalyse als Geschäft der laufenden Verwaltung (Auftragsvergaben für Planungs- und konzeptionelle Gutachten) entsprechend der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ vorgenommen. Eine besondere Tragweite oder Erfordernisse, die in sonstiger Weise vom normalen regelmäßigen Ablauf des Verwaltungshandelns abweichen oder als außergewöhnlich anzusehen sind, liegen nach Auffassung der Verwaltung nicht vor, denn die Auftragsvergabe war dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft bereits im Jahr 2021 in der Mitteilung Drs. Nr. 21-17063 avisiert und auch in den mündlichen Debatten der folgenden Ausschusssitzungen thematisiert worden. Die mit dem Gutachten zu ermittelnde Erkenntnis zur infrastrukturellen Lücke eines Konzerthauses mit 1.000 Sitzplätzen wurde durch den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zudem ausdrücklich erbeten.
