Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19732

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig vom 5. Oktober 2021 (Sportförderrichtlinie) kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Laut der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehören zu den Geschäften der laufenden Verwaltung solche, die nicht von grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung sind und deshalb eine besondere Beurteilung erfordern, sondern mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehren und nach feststehenden Verwaltungsregeln erledigt werden. Den Ausschüssen ist entsprechend ihren Anforderungen zu berichten.

 

Gemäß Buchstabe f) dieser Richtlinie gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € bei der Stadt Braunschweig zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

 

Der Verwaltung liegen die in der Anlage unter den laufenden Nummern 1-5 aufgeführten Anträge der Priorität II (sonstige Instandsetzung), Priorität III (Erwerb von Sportgeräten) und Priorität IV (Bauliche Erweiterung und Neubau) bis zu 5.000,00 € Antragssumme vor.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, Zuschüsse im entsprechenden Umfang zu gewähren und bittet den Sportausschuss um Kenntnisnahme.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise