Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-19235-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ergänzend zum förmlichen Bauleitplanverfahren soll die Öffentlichkeit regelmäßig umfängliche Informationen zum Fortschritt der Planung erhalten und am Planungsprozess über die gesetzlichen Anforderungen hinaus beteiligt werden. Dazu wird ein umfassendes Bürgerbeteiligungskonzept erarbeitet.

Der Stadtbahnausbau darf sich durch Planung und Realisierung des Baugebiets Rautheim-Möncheberg nicht verzögern.

Die Verwaltung wird gebeten,

1. zeitnah (Anfang des Jahres 2023) eine Analyse des Wohnraumbedarfs vorzulegen und jährlich den betroffenen Stadtbezirksrat und den Ausschuss für Planung und Hochbau über den Fortschritt der Planungen zu informieren. Falls es vorher bereits Planungsergebnisse gibt, sind diese zwischen den jährlichen Berichten im Stadtbezirksrat und im Ausschuss darzustellen;

2. zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, inwieweit die soziale Infrastruktur (wie Kita, Grundschule [etwa Erweiterung der Grundschule Rautheim durch Abriss der Turnhalle und Errichtung von Unterrichtungsräumen an dieser Stelle sowie Neubau einer neuen Zweifeld-Turnhalle im Umfeld], Spielplätze, Familienzentrum, Nachbarschaftszentrum, Kultureinrichtung, Jugendeinrichtung, Ärztezentrum und mehr) und Feuerwehrinfrastruktur den steigenden Anforderungen im Bereich Rautheims angepasst und verbessert werden kann. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass sich das neue Baugebiet sozialintegrativ in die bestehende Bebauung einfügt. Im Baugebiet ist darauf zu achten, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum im Sinne des baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses (Vorlage 21-15042) und der „Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung und bedarfsgerechten Entwicklung von Flächen für Wohnen, Gemeinbedarf und Infrastruktur“ (Vorlage 22-19055-01) geschaffen wird, insbesondere für das mittlere Preissegment;

3. im Plangebiet Quartiersgaragen, z. B. als mehrgeschossige und begrünte Parkpaletten, ggf. auch in Kombination mit anderen Nutzungen, vorzusehen und in das lokale Mobilitätskonzept einzubinden. Mobilitäts-Hubs mit Sharingangeboten sollen mitgedacht werden. Ziel soll es sein, die Zahl der Stellplätze im öffentlichen Raum auf ein Minimum zu begrenzen und ein autoarmes Quartier mit stellplatzfreien Bereichen zu planen.

4. bei der weiteren Planung Klimaschutzkonzepte zum Thema Wasserhaushalt und Entwässerung (Stichwort: Schwammstadt), PV-Anlagen und Energie zu berücksichtigen. Zumindest ein Teil der Niederschläge soll gesammelt und als Brauchwasser oder zur Bewässerung der Grünflächen genutzt werden. Die öffentlichen Freiflächen sollen klimafest und wasserspeichernd angelegt werden und von der Qualität her die Biodiversität fördern. Ziel sollte sein, dass die Klima- und Naturraum-Qualität (Artenvielfalt, Brut- und Rückzugsorte für Tiere) im Baugebiet insgesamt größer ist als beim derzeitigen Acker. In diesem Zusammenhang soll auch die Aufwertung oder Ergänzung des Naturschutzgebietes Mascheroder/Rautheimer Holz im Bereich südlich der Straße Am Rautheimer Holze bzw. des Baugebietes Rautheim-Südwest geprüft werden;

5. zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, wie der bereits existierende und zukünftig steigende Bedarf an moderner Sportinfrastruktur (wie zusätzlicher Kunstrasensportplatz, Kalthalle, Gymnastikhalle, Sporthalle, …) insbesondere im Schul- und Vereinssport in Rautheim erfüllt werden kann.

Das Baugebiet soll eine an die umliegende Siedlungsstruktur Rautheims angepasste hohe städtebauliche Dichte aufweisen. Der Flächenverbrauch soll auch durch eine möglichst geschlossene Bauweise, etwa durch Mehrfamilienhäuser in Geschossbauweise, reduziert werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Aufstellungsbeschluss für eine Bauleitplanung ist notwendig, damit die Verwaltung ermächtigt ist, die für eine Planung erforderlichen Untersuchungsaufträge und externe Gutachten zu vergeben und entsprechende Aufträge auch bezahlen zu können. Ohne einen Aufstellungsbeschluss kann die Verwaltung daher die vielfältigen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Bauleitplanung von der interessierten Öffentlichkeit gestellt werden, nicht belastbar beantworten.

In der Regel folgen nach einem Aufstellungsbeschluss zum Ende der Planungen die öffentliche Auslegung eines B-Plan-Entwurfs und ein Ratsbeschluss, der zu einem rechtsgültigen Bebauungsplan führt. Im Falle des Baugebiets Rautheim-Möncheberg wird eine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit gewünscht.

Der vorliegende Änderungsantrag ergänzt die Beschlussempfehlung der Verwaltung in der Ursprungsvorlage (Zusatz gem. § 20 Abs. 1 Satz 4 GO).

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