Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Planung und dem Bau der Querungshilfe Kirchstraße entsprechend der Anlagen wird zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Vorlage fällt in die Beschlusszuständigkeit des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, weil es sich bei der Kirchstraße um eine Verkehrsanlage handelt, deren verkehrliche Wirkung über die Grenzen des Stadtbezirkes hinausgeht.

 

Anlass

Im April 2022 fand auf Wunsch des Stadtbezirksrates mit der Verwaltung ein Ortstermin an der Kirchstraße statt, um die geeignete Lage einer Querungsstelle zu diskutieren. Die Verwaltung hatte hierzu im Vorfeld eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Einvernehmlich wurde ein Vorschlag angenommen und die Verwaltung gebeten, diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach von Anliegern gegenüber dem Stadtbezirksrat vorgetragener Kritik wurde ein Vorschlag erarbeitet, der jetzt Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Planung

Die Verwaltung hat die in der Anlage dargestellte Querungsmöglichkeit geplant. Um eine barrierefreie Anlage zu erhalten, werden die Gehbereiche außerhalb der Fahrbahn mit taktilen Leiteinrichtungen und differenzierter Bordhöhe ausgeführt.

 

Der Standort der Querungshilfe wurde vom Stadtbezirksrat gewünscht und vorher mit betroffenen Anliegern abgestimmt. Die Verwaltung hat den Standort geprüft und schlägt diesen als geeignet vor.

 

Bürgerinformation

Mit Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde die Planung mehrfach beraten und auch mit Anliegern besprochen und zu einer offenbar konsensfähigen Lösung verdichtet. Der Auftrag für die Planung an dieser Stelle erfolgte aus dem Stadtbezirksrat. Diese Lösung legt die Verwaltung jetzt zur Beschlussfassung vor. Auf eine Bürgerinformationsveranstaltung der Anlieger wird aufgrund der erfolgten Gespräche verzichtet.

 

Finanzierung

Die Kosten des Straßenbaus werden etwa 25.000 Euro betragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden aus den bezirklichen Mitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 12.000 Euro und über die Maßnahmennummer 4S.6600020 in Höhe von 13.000 Euro finanziert.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme in 2023 zu realisieren.


 

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Anlagen

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