Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18898-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1. + 3:

Weil die Verwaltung der Stadt Braunschweig nicht selbst eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge finanzieren, aufbauen und betreiben kann, wurde dieses über die Vergabe eines Konzessionsvertragesr den Aufbau und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum an die BS|ENERGY übertragen.

 

Bestandteil der Konzession ist ein Standortkonzept, welches die mit Drucksache 21-16987 dargestellten Grundlagen zur Standortwahl konkretisiert. Auf dieser Basis werden die einzelnen Standorte für die Ladesäulen zwischen BS|ENERGY und Verwaltung abgestimmt.

 

Der Ausbau des Ladeinfrastrukturnetzes erfolgt schrittweise, wobei in jedem der insgesamt 74 statistischen Bezirke in einem ersten Schritt (bis 2024) zur Grundversorgung 2 AC-Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum aufgebaut werden. Für die Weststadt mit 3 statistischen Bezirken heißt dieses, dass in dem ersten Schritt 6 Ladepunkte vorgesehen werden. Der weitere Ausbau bis Ende 2026 erfolgt nach Interessenbekundungen und Bedarf ggf. mit bis zu 30 Ladepunkten in der Weststadt.

 

Zu 2.:

Nein. Garagenanlagen befinden sich häufig im Eigentum von Wohnbaugesellschaften auf privatem Grund und werden nicht in der Konzession behandelt. Für die Errichtung von Ladepunkten im privaten Raum kann die Verwaltung nur informativ unterstützen und auf den Netzbetreiber verweisen..

 

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