Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19665

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (Parkzone I) wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NkomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut, um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, dessen Auswirkungen über den Stadtbezirk hinausgehen.

 

Anlass

 

Die Innenstadt ist ein sehr dicht bebautes Gebiet mit hoher Nutzungsdichte und der zur Verfügung stehenden öffentliche Parkraum ist begrenzt. Zu den Anwohnern, ihren Besuchern, Kunden, Besuchern von Kanzleien, Praxen und Lokalen kommen noch Besucher und Beschäftigte aus der Innenstadt hinzu. Durch die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Nutzergruppen um die zur Verfügung stehenden Stellplätze ergibt sich ein hoher Parkdruck.

 

r ein stadt- und umweltverträgliches sowie effizientes Parken in der Innenstadt wird die Parkraumbewirtschaftung mit gebührenpflichtigen Parken auf den gesamten Innenstadtbereich innerhalb der Okerumflut ausgeweitet. Dabei werden mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf den öffentlichen Stellplätzen im Innenstadtbereich die folgenden Ziele verfolgt:

 

  • Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt

Durch die Verhinderung von Langzeit- und Dauerparkern wird der Kfz-Umschlag pro Stellplatz erhöht. Dadurch stehen mehr freie Stellplätze zur Verfügung; der Parkdruck nimmt ab und der Parksuchverkehr wird reduziert.

Berufspendler und Besucher hingegen sollen als Langzeit- und Dauerparker aus dem öffentlichen Parkraum in die bisher nicht ausgelasteten Parkhäuser und Tiefgaragen oder auf P+R-Plätze am Stadtrand ausweichen oder alternative Verkehrsmittel, wie z. B. das Rad oder den ÖPNV zum Erreichen der Innenstadt nutzen.

 

  • Förderung des Umweltverbundes und Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in der Innenstadt

Die Erhebung eines Entgeltes für die Parkplatznutzung bewegt Kraftfahrer dazu auf alternative Verkehrsmittel, wie den ÖPNV oder das Fahrrad, umzusteigen.

Dadurch nimmt der Kfz-Verkehr insgesamt ab und die Zahl der Fahrzeuge auf Parkplatzsuche reduziert sich. Als Konsequenz nimmt auch der Ausstoß von Lärm und Abgasen in diesem Bereich ab.

 

  • Erhöhung der Parkchancen für Anwohner und Besucher/Kunden

Durch die Erhöhung des Kfz-Umschlags pro Stellplatz steht den Anwohnern sowie auch den Kunden und Besuchern Parkraum in attraktiver Lage zur Verfügung. Mit Erwerb eines Bewohnerparkausweises können Anwohner auf allen bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen innerhalb der Bewohnerparkzone ohne Parkschein parken. Ein Bewohnerparkausweis kann für ein Jahr für derzeit 30,70 Euro oder für zwei Jahre für derzeit 61,40 Euro beantragt werden. Für Besucher und Kunden erhöht sich die Parkplatzverfügbarkeit durch die Verlagerung der Langzeit- und Dauerparker. Den Besuchern und Kunden stehen dadurch mehr attraktive Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, allerdings kostenpflichtig für max. 3 Stunden als Kurzzeitparkstände, zur Verfügung.

 

  • Beitrag zum Klimaschutz

Der Rat hat am 27.09.2022 das Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK) beschlossen, welches Maßnahmen beschreibt, die zur Erreichung der zwingend notwendigen Klimaneutralität der Stadt beitragen. Dabei wurde als eine von 19 prioritär umzusetzenden Maßnahme die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (Maßnahme 4.1) beschlossen. Ein Instrument zur Umsetzung dieser Maßnahme ist ein angepasstes klimafreundliches Parkraummanagement, welches mit der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut umgesetzt wird. 

Die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut soll zum Erreichen der o. g. Ziele beitragen. Dafür soll die Parkraumbewirtschaftung auch auf die bisher noch nicht bewirtschafteten öffentlichen Stellplätze ausgeweitet werden. Durch zusätzliche Parkscheinautomaten wird nftig in der gesamten Parkzone I das Parken gebührenpflichtig sein (siehe Anlage). Die Parkzone I entspricht exakt dem Bereich innerhalb der Okerumflut, so dass die neue Regelung auch sehr einfach nachvollziehbar ist: Innerhalb der Okerumflut ist das Parken gebührenpflichtig.

 

Das Bewohnerparken bleibt von den Neuerungen unberührt und gilt unverändert weiter. Allerdings wird die Zahl der freien Stellplätze durch die Neuregelung voraussichtlich größer werden.

 

Kontroll- und Überwachungsaufwand

 

Die Erweiterung des gebührenpflichtigen Parkens erhöht den Kontroll- und Überwachungs-aufwand sowie den Aufwand für die Entleerung der Parkscheinautomaten und den Vollstreckungsaufwand. Die zusätzlich erforderlichen Planstellen werden im Stellenplan-Entwurf 2023/2024 ergänzt.

 

Vorgehen

 

Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung soll gestaffelt vorgenommen werden, damit der sich daraus ergebende personelle Mehraufwand im Bereich der Überwachung und Vollstreckung sukzessive aufgebaut werden kann. Die erste Erweiterung wird noch mit vorhandenem Personal bei etwas reduziertem Umfang der Kontrollintensität erfolgen.

 

Zunächst soll die Ausweitung der Bewirtschaftung im südlichen Bereich erfolgen. Die Aufstellung der dafür notwendigen ersten Charge (40 Parkscheinautomaten) wird ab Lieferung im Januar 2023 (in Abhängigkeit der Witterung) rund zwei Monate in Anspruch nehmen. Parallel wird die Beschilderung angepasst. Der Beginn des gebührenpflichtigen Parkens erfolgt damit voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2023.

 

Die zweite Charge folgt im weiteren Jahresverlauf mit weiteren 35 Parkscheinautomaten mit dem entsprechenden Personalaufwuchs, der erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2023 eingestellt werden kann.

 

Vor Einführung des gebührenpflichtigen Parkens für den ausgeweiteten Bereich wird die Öffentlichkeit informiert.

 

Beschlusslage

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2021 (DS 21-15506) hat der Rat auch den Haushaltsoptimierungsvorschlag 115 "Erweiterung der Fläche des gebührenpflichtigen Parkraums" beschlossen. Dieser Vorschlag wird mit der Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut umgesetzt.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise