Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19762

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2020 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2020 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch Herrn Ersten Stadtrat Geiger und des Jahresabschlusses 2020 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch Herrn Stadtrat Herlitschke und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht r das Haushaltsjahr 2020 wird der Jahresabschluss 2020 beschlossen.

 

 2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2020 werden folgende Genehmigungen erteilt:
 

 2.1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung r das Haushaltsjahr 2020 in he von 2.817.080,47  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden cklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der cklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in he von 115.258.777,61 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung r das Haushaltsjahr 2020 in he von 3.281.039,42  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden cklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der cklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in he von 126.440.034,40 €.
 


 2.2 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 165.954,45  wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.644.721,64 €.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 905.031,10  wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.369.451,91 €.
 

 2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.283.948,90  wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.819.991,74  wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 13.536.897,16 . Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 536.042,84  wird zu einem Anteil von 312.343,17  gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 223.699,67 wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen, da keine Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen oder des außerordentlichen Ergebnisses vorhanden sind. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 21.027.527,96 €.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 312.343,17  wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen. Der Betrag wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.
 

 2.4 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 380.350,01 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 19.410,16 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.624.198,11 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 399.760,17 € wird zu einem Anteil von 64.608,78 € gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 335.151,39 € wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Damit verbleibt in der Sonstigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 8.029.158,49 €.

 

Der Jahresüberschuss des aerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 64.608,78 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen. Der Betrag wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.“


 

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Sachverhalt


Sachverhalt:


  1. Allgemeines
     
    1. Die Stadt hat gemäß § 128 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) r das Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einer Bilanz sowie einem Anhang. Nach § 128 Abs. 3 NKomVG sind dem Anhang ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

      Den Jahresabschlussr das Haushaltsjahr 2020 hat das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG geprüft und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bericht ist in der Anlage 1 beigefügt.

      Ebenso sind der Jahresabschluss der Kernverwaltung, die Jahresabschlüsse der Sonderrechnungen Hochbau und Gebäudemanagement, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
       
    2. Der Schlussbericht 2020 des Rechnungsprüfungsamtes vom 19. August 2022 enthält auf Seite 164 folgenden Prüfungsvermerk zum Jahresabschluss 2020:

      Der seitens der Stadt im Sinne des § 128 Abs. 1 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellte Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz und Anhang sowie die dem Anhang gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG beigefügten Bestandteile, entspricht nach den bei der zuvor dargelegten pflichtgemäßen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den geltenden kommunalrechtlichen haushalts- und rechnungslegungsbezogenen Vorschriften (NKomVG und KomHKVO) und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Es bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss beschließt und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.“
       
    3. Das Rechnungsprüfungsamt hat daher erklärt, dass keine Bedenken bestehen, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss 2020 beschließt.

       
  2. Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020
     
    1. Ergebnisrechnung

      Nach dem Ansatz wies der Haushalt 2020 einen Fehlbetrag in he von rund 26,4 Mio.  aus. Inklusive des geplanten Haushaltsresteabbaus in he von rund 1,1 Mio.  ergaben sich Haushaltsermächtigungen in he von rund 27,5 Mio. .

       


2.2    Der Ergebnishaushalt 2020 wies bei ordentlichen Erträgen in he von rund 884,0 Mio.  und ordentlichen Aufwendungen in he von rund 910,3 Mio.  im ordentliches Ergebnis einen Fehlbetrag in he von rund 26,3 Mio.  aus. Das außerordentliche Ergebnis war mit einem Fehlbetrag in he von rund 116 T€ geplant. Insgesamt ergab sich damit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 26.414.166,06 €. r das Haushaltsjahr 2020 wurde zusätzlich ein Abbau von Haushaltsresten in Höhe von rund 1,1 Mio.  vorgesehen. Der Haushalt ist gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies war für das Haushaltsjahr 2020 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gemäß § 110 Abs. 5 Ziffer 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.

Der zusammenfassenden Tabelle am Ende dieses Abschnittes 2.1nnen die genauen Beträge entnommen werden.

Nach dem Ergebnis der Ergebnisrechnung ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 29.096.469,83  (ordentliche Mehrerträge rund 25,2 Mio.  und außerordentliche Mehrerträge rund 3,9 Mio. ) und Minderaufwendungen in he von 3.415.816,12  (ordentliche Minderaufwendungen rund 3,9 Mio.  und außerordentliche Mehraufwendungen rund 0,5 Mio. ) eine Verbesserung des Jahresergebnisses in he von 32.512.285,95 . Damit ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 6.098.119,89 €.

Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich durch Mehrerträge bei den ordentlichen Erträgen in he von 25.174.971,81  und Minderaufwendungen bei den ordentlichen Aufwendungen in he von 3.940.574,72 r das ordentliche Ergebnis eine Ergebnisverbesserung in he von 29.115.546,53 €.

Wesentlich hierbei sind Mehrerträge beim Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 55,9 Mio. €.

Minderaufwendungen von rund 18,0 Mio.  aus nicht mehr oder nur teilweise in 2020 umgesetzten Instandhaltungen, einer geringeren Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 5,3 Mio. hrten ebenfalls zu der Verbesserung des Ergebnisses.

Im Bereich der Aufwendungen für das aktive Personal sowie für die Versorgung haben sich Minderaufwendungen von rund 1,9 Mio.  ergeben.

Des Weiteren haben sich bei den planmäßigen Abschreibungen auf immaterielles und Sachvermögen Minderaufwendungen in Höhe von rund 1,2 Mio.  ergeben.

Ergebnisverbessernd wirkte sich zudem noch ein Mehrertrag beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 1,2 Mio. € aus.

Zusätzlich konnten ergebnisverbessernd Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen in Höhe von rund 4,2 Mio.  erzielt werden (keine Auswirkung auf die Finanzrechnung).

Ergebnisverschlechternd waren Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 57,8 Mio.  (bereinigte Gewerbesteuer 38,9 Mio. ) sowie im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer in Höhe von rund 11,5 Mio.  zu verzeichnen.

Mehraufwendungen ergaben sich bei den Transferaufwendungen in Höhe von rund 36,8 Mio. € an verbundene Unternehmen (insbesondere an das Klinikum und der Wirtschaftsförderung). 

Durch Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen in he von 3.921.498,02  und durch Mehraufwendungen bei den außerordentlichen Aufwendungen in he von 524.758,60 €, ergibt sich r das außerordentliche Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung eine Ergebnisverbesserung in he von 3.396.739,42 .

Die Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen sind vor allem aus dem Abgang von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von rund 2.9 Mio. € entstanden.

Des Weiteren haben sich Mehrerträge durch die Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen in Höhe von rund 0,5 Mio. € ergebnisverbessernd ausgewirkt

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

883.956.033,00

909.131.004,81

+ 25.174.971,81

+ 2,8

Ordentliche Aufwendungen

911.374.499,06

906.313.924,34

-   5.060.574,72

- 0,6

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

- 27.418.466,06

+ 2.817.080,47

+ 30.235.546,53

Über 100

Außerordentliche Erträge

483.600,00

4.405.098,02

3.921.498,02

über 100

Außerordentliche Aufwendungen

599.300,00

1.124.058,60

524.758,60

+ 87,6

Außerordentliches Ergebnis

- 115.700,00

3.281.039,42

3.396.739,42

über 100

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

- 27.534.166,06

+ 6.098.119,89

+ 33.632.285,95

über 100

   1)    inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 1.120.000,00 €.

 

2.3    Finanzrechnung

Im Finanzhaushalt 2020 war eine Finanzmittelveränderung, in diesem Fall eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln, in he von 20,4 Mio.  geplant. Inklusive des geplanten Haushaltsresteabbaus in he von rund 4,6 Mio.  (davon laufende Verwaltungstätigkeit = 1,1 Mio. € und Investitionen = 3,5 Mio. ) hätte sich eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln in he von rund 15,8 Mio.  ergeben.

Tatsächlich ergibt sich für 2020 in der Finanzrechnung eine Verringerung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von - 517.023,50  auf 103.195.382,60  (inkl. haushaltsunwirksamer Vorgänge) . Die Abweichung bei der Finanzmittelveränderung zwischen dem Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden durch Veränderungen beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, beim Saldo aus Investitionstätigkeit und beim Saldo aus Finanzierungstätigkeit hervorgerufen.

 


2.4    In der Finanzrechnung ergibt sich bei der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Mindereinzahlungen in he von 14.695.503,87  und Minderauszahlungen in he von 5.599.385,84  gegenüber den oben genannten Haushaltsermächtigungen eine Ergebnisverschlechterung in he von 9.096.118,03 .

Im Vergleich zur Ergebnisrechnung, in der sich eine Verbesserung von 33,6 Mio. € ergeben hat, besteht ein Unterschied von rund 42,7 Mio. €.

Die sich in der Ergebnisrechnung verbessernd auswirkenden Herabsetzungen und Auflösungen von Rückstellungen (rund 20,9 Mio. € - insbesondere von Gewerbesteuerrückstellungen in Höhe von rund 16,2 Mio. €) und von Einzel- bzw. Pauschalwertberichtungen (rund 5,7 Mio. €) spiegeln sich nicht in der Finanzrechnung wieder.


Weiterhin sind im Vergleich zur Ergebnisrechnung im Bereich der Steuern im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft rund 8 Mio. € sowie bei den Kostenerstattungen und beiträgen in den Teilhaushalten Soziales und Kinder, Jugend und Familie rund 7,3 Mio. weniger kassenwirksame Einzahlungen im Jahr 2020 gebucht worden.

r die Investitionstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mindereinzahlungen in he von 3.031.705,03  und Minderauszahlungen in he von 40.540.755,17  eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 37.509.050,14 €.

Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf die Minderauszahlungen im Bereich der Baumaßnahmen (insbesondere der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen) in Höhe von rund 16,7 Mio.  (inkl. geplantem Haushaltsresteabbau rund 20,2 Mio. ) zurückzuführen. Es handelt sich um eine Vielzahl von einzelnen Baumaßnahmen, bei denen die Haushaltsmittel aus verschiedensten Gründen nicht abgerufen werden konnten. Zum Beispiel haben sich Minderauszahlungen bei den Baumaßnahmen beim Neubau der Stadtstraße Hamburger Straße / Bienroder Weg“, der Erschließung des Gewerbegebietes Waller See sowie dem Neubau der Sidonienbrücke ergeben. Auch bei der Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der GS Ilmenaustraße, bei dem 2. BA der Schaffung einer Interimsmaßnahme für Schulen als auch bei der Umsetzung des Sportzentrums Melverode/Stöckheim sind die Haushaltsmittel nicht wie geplant abgeflossen.


Dagegen sind im Rahmen der Neubauten für die Berufsfeuerwehr nicht geplante Auszahlungen für technische Anlagen in Höhe von rund 2.163 T€ angefallen.


Bei den Ausleihungen im Rahmen der Experimentierklausel (siehe auch Einzahlungen Finanzierungstätigkeit Kreditaufnahmen) sind Minderauszahlungen in Höhe von rund 20,9 Mio.  entstanden.

r die Finanzierungstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mindereinzahlungen in he von 45.273.400,00  und Minderauszahlungen in he von 524.955,59  eine Ergebnisverschlechterung in he von 44.748.444,41 .

Die Abweichungen vom Ansatz bei den Einzahlungen 2020 ergeben sich aus dem Umstand, dass die geplante Kreditaufnahme für die Kernverwaltung nicht vollständig in Anspruch genommen wurde (Mindereinzahlung von rund 24,4 Mio. €).
 

Die im Rahmen der Experimentierklausel geplante Kreditaufnahme erfolgte ebenfalls nicht im vollen Umfang (Mindereinzahlung von rund 20,9 Mio. €).

 


Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

24.802.189,00

15.706.070,77

- 9.096.118,23

- 36,7

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 140.338.200,00

- 102.829.149,86

+ 37.509.050,14

+ 26,7

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

- 115.536.011,00

- 87.123.079,09

+ 28.412.931,91

+ 24,6

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

131.354.500,00

86.606.055,59

- 44.748.444,41

- 34,1

Finanzmittelveränderung

+ 15.818.489,00

- 517.023,50

- 16.335.512,50

über - 100

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

- 1.029.945,75

- 1.029.945,75

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

+ 15.818.489,00

- 1.546.969,25

- 17.365.458,25

über - 100

   1)    inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 1.120.000,00  und 3.500.000,00  (Investitionen).

 

  1. Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2020 der Sonderrechnungen
     
    1. Jahresabschluss 2020 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement

      Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig.

      Der Plan 2020 wies im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 727.400 € aus. Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2020 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 739.076,65  ab. Dieser setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -165.954,45  (Planansatz: Fehlbetrag 727.400,00 ) und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 905.031,10  (Planansatz: 0,00 ). Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses beruht im Wesentlichen auf der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für Instandhaltungsarbeiten gemäß § 45 Abs. 4 KomHKVO.

      Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um 3.604.306,28 her ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen auf einer Aufgabenübernahme von der Liegenschaftsabteilung, die zu höheren Miet- und Betriebskostenerträgen führt. Hierbei handelt es sich um die Verwaltung, Vermietung und Betreuung der Gebäude der Stadt, die an externe Nutzer vermietet sind. Weiterhin werden ein Teil der Betriebe gewerblicher Art (BgA) seit dem Aufgabenwechsel von Mitarbeitenden der Sonderrechnung betreut.  Der Anstieg bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.042.860,73  beruht im Wesentlichen auf der Aufgabenübernahme und gestiegenen Instandhaltungsaufwendungen. Dem stehen geringere Personalaufwendungen gegenüber, da nicht alle vakanten Stellen wie geplant besetzt werden konnten bzw. durch natürliche Fluktuation Stellen zeitweise unbesetzt waren.


 


 Im Rahmen des Vorsichtsprinzips wurden auf der Basis von Kostenschätzungen maßnahmenbezogen Einzelrückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet. Nach Abschluss der Maßnahmen sind bei geringeren tatsächlichen Kosten die verbleibenden Beträge im Abschluss gemäß § 45 Abs. 5 KomHKVO herabzusetzen und sind seit 2019 im ordentlichen Ergebnis auszuweisen. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, bei denen eine Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung in 2020 mit rund 809.351,83  erfolgte. Rückstellungen in Höhe von rund 809 T€ wurden in 2020 aufgelöst, herabgesetzt wurden rund 513 T€ und es wurden neue Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 2.352 T€ gebildet. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind von rund 2.711 T€ (2019) auf rund 2.932 T€ in 2020 gestiegen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

84.506.800,00

88.111.106,28

3.604.306,28

4,3

Ordentliche Aufwendungen

85.234.200,00

88.277.060,73

3.042.860,73

3,6

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-727.400,00

-165.954,45

561.445,55

77,2

Außerordentliche Erträge

0,00

917.689,61

917.689,61

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

12.658,51

12.658,51

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

905.031,10

905.031,10

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-727.400,00

+739.076,65

1.466.476,55

über 100


nachrichtlich
 

(1) davon
Erträge aus der Verlustübernahme durch die Stadt Braunschweig

 

 

0,00

 

 

0,00

 

 

0,00

 

 

--

(2) Jahresergebnis (Saldo ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergeb-nis) vor Verlustübernahme durch die Stadt Braunschweig
Überschuss (+) Fehlbetrag (-)

 

 

 

 

 

-727.400,00

 

 

 

 

 

+739.076,65

 

 

 

 

 

1.466.476,55

 

 

 

 

 

über 100

 

 

Die Sonderrechnung des FB 65 besitzt kein eigenes Bankkonto, sondern wird über den Cashpool der Stadtkasse abgebildet. Die Sonderrechnung besitzt eine Zahlstelle, deren Finanzmittelbestand sich in 2020 von 68,36  (2019) auf 200,00  erhöht hat.


Die Abweichungen in der Finanzrechnung gegenüber der Planung beruhen hauptsächlich auf Zahlungseingangsverschiebungen zum Jahreswechsel und geringeren Investitionen gegenüber der Planung. Zu den haushaltsunwirksamen Vorgängen gehören die Zahlungen der Sonderrechnung im Rahmen der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen der Kernverwaltung. Aufgrund der täglichen Kassen-konsolidierung entspricht der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen immer dem Finanzmittelbestand.


Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

550.600,00

451.630,29

98.969,71

18,0

Saldo aus Investitionstätigkeit

-314.600,00

-176.953,68

137.646,32

43,8

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

236.000,00

274.676,61

38.676,61

16,4

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung

236.000,00

274.676,61

38.676,61

16,4

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

-236.000,00

-274.544,97

-38.544,97

-16,3

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

0,00

131,64

131,64

--

 

3.2    Jahresabschluss 2020 der Sonderrechnung Stadtentwässerung

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Stadtentwässerung ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.
 

Der Plan 2020 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 545.400,00  aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Erträgen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2020 resultiert ein Überschuss in Höhe von 1.596.292,07 . Dieser setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.283.948,90  und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 312.343,17 €.

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.283.948,90  setzt sich daher zusammen aus einem Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.819.991,74  und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 536.042,84 €.

Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.819.991,74  wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Diese Zuführung setzt sich zusammen aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 3.637.279,96  und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 5.457.271,70 €.
Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 2,5 Mio.  geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 3,64 Mio. ; Plan rund 3,67 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Demgegenüber haben sich im Bereich Schmutzwasser um rund 1,1 Mio. here Gebühreneinnahmen ergeben. Die ordentlichen Aufwendungen lagen um rund 4,3 Mio.  unter dem Plan. Dies beruht insbesondere auf geringeren Aufwendungen für den an den AVB zu zahlenden Mitgliedsbeitrag sowie für die an die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu zahlenden Betriebs- und Kapitalkostenentgelte Diese waren insbesondere aufgrund der Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte und der Regelungen der Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung geringer als geplant. Hinzu kommen geringere Aufwendungen für Abschreibungen und für Prüfungs- und Beratungskosten.

Die nicht eingeplanten außerordentlichen Erträge in Höhe von rund 333.900,00  beruhen insbesondere auf der Auflösung von Rückstellungen, die aufgrund der Ergänzungs- und Klarstellungsvereinbarung mit der SE|BS nicht benötigt wurden. Die außerordentlichen Aufwendungen waren um rund 21.600 her als geplant. Dies beruht insbesondere auf Anlagenabgängen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

69.295.900,00

66.789.799,34

-2.506.100,66

-3,6

Ordentliche Aufwendungen

69.841.300,00

65.505.850,44

-4.335.449,56

-6,2

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-545.400,00

1.283.948,90

1.829.348,90

über 100

Außerordentliche Erträge

0,00

333.914,46

333.914,46

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

21.571,29

21.571,29

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

312.343,17

312.343,17

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-545.400,00

1.596.292,07

2.141.692,07

über 100


In der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde mit der Umstellung auf das NKR-Rechnungswesen unter der Position „Sonstige Rücklagen“ eine Rücklage zum Ausgleich von nicht gebührenfähigen Bestandsveränderungen am Kanalnetz ausgewiesen. Diese Rücklage wurde 2017 auf Basis einer Anpassungsmöglichkeit nach einer Änderung der haushaltsrechtlichen Regelungen mit Einführung der KomHKVO um die weiteren noch vorhandenen Mittel aus der Privatisierung zu Lasten des Basisreinvermögens aufgestockt. Damit stehen diese Mittel, mit denen etwaige im Rahmen der Privatisierung erkannte Risiken abgedeckt werden sollten, insgesamt zur Abdeckung der Verluste in der Sonderrechnung zur Verfügung. Die Rücklage hatte zum Jahresabschluss 2020 einen Bestand von 21.251.227,63 . Aus der Rücklage werden die Verluste abgedeckt, die sich nicht nach § 24 KomHKVO aus Überschussrücklagen oder dem ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis abdecken lassen. Es wird daher ein Betrag in Höhe von 223.699,67  aus der Sonstigen Rücklage abgedeckt, so dass sich ein neuer Bestand in Höhe von 21.027.527,96 € ergibt.

 


In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2020 eine Verringerung des Finanzmittel-bestandes um 2.644.197,08  auf 14.927.901,49  ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 9,8 Mio. ) beruht insbesondere darauf, dass es aufgrund der erhöhten Gebühreneinnahmen zu höheren Einzahlungen und aufgrund der verringerten Aufwendungen für den AVB und die SE|BS zu geringeren Auszahlungen gekommen ist. Zudem ist es zu geringeren Auszahlungen für Investitionen und Ausleihungen und zu geringeren Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit gekommen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-5.813.300,00

-637.562,97

5.175.737,03

89,0

Saldo aus Investitionstätigkeit

-35.391.000,00

-18.476.234,11

16.914.765,89

47,8

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-41.204.300,00

-19.113.797,08

22.090.502,92

53,6

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

31.429.600,00

16.469.600,00

-14.960.000,00

-47,6

Finanzmittelveränderung

-9.774.700,00

-2.644.197,08

7.130.502,92

72,9

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

-9.774.700,00

-2.644.197,08

7.130.502,92

72,9

 

3.3    Jahresabschluss 2020 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Abfallwirtschaft ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.
 

Der Plan 2020 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 294.100,00  aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Erträgen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2020 resultiert ein Fehlbetrag in Höhe von 315.741,23 . Dieser setzt sich zusammen aus einem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 380.350,01  und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 64.608,78 €.

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 380.350,01  setzt sich daher zusammen aus einem Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 19.410,16  und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 399.760,17 €.

 


Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 19.410,16  wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Diese Zuführung resultiert aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 2.165.513,19  und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 2.184.923,35 €.

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 1,7 Mio.  geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 2,17 Mio. ; Plan rund 2,34 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Bei den Gebühreneinnahmen kam es zu höheren Erträgen als erwartet (rund 0,7 Mio. €). Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass sich gegenüber den bei der Haushaltsplanung zugrunde gelegten Daten insbesondere Mehreinnahmen bei den Rest- und Bioabfallbehältern aufgrund eines höheren Behältervolumens und bei der Einlagerung auf Schüttfeld III und den Direktanlieferungen von Restabfall aufgrund höherer Mengen ergeben haben. Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber der Planung um rund 1,6 Mio.  geringer ausgefallen. Dabei haben sich insbesondere geringere Aufwendungen für die an ALBA zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund einer geringeren Indexanpassung, geringerer Aufwendungen für den Bahntransport und der geringeren Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte ergeben. Hinzu kamen geringere Aufwendungen für die thermische Restabfallbehandlung aufgrund geringerer Mengen und der geringeren Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte. Zudem gab es Einsparungen bei den Prüfungs- und Beratungskosten und bei den Erstattungen an die Stadt Braunschweig.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

43.112.300,00

41.382.916,78

-1.729.383,22

-4,0

Ordentliche Aufwendungen

43.406.400,00

41.763.266,79

-1.643.133,21

-3,8

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-294.100,00

-380.350,01

-86.250,01

-29,3

Außerordentliche Erträge

0,00

64.613,78

64.613,78

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

5,00

5,00

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

64.608,78

64.608,78

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-294.100,00

-315.741,23

-21.641,23

-7,4


In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2020 eine Verringerung des Finanzmittel­bestandes um 7.489.531,36  auf 8.129.284,64  ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 5,6 Mio. ) resultiert in erster Linie daraus, dass für die geplanten Maßnahmen zur Deponierekultivierung weniger Mittel abgeflossen sind als geplant (rund 2,6 Mio. €). Zudem sind weniger Mittel ausgeliehen worden, was in der Summe aus Ein- und Auszahlungen zu einem um rund 0,6 Mio. € geringeren Mittelabfluss geführt hat. Hinzu kommt, dass es aufgrund der höheren Gebührenerträge und der geringeren Aufwendungen in der Ergebnisrechnung auch zu höheren Einzahlungen und zu geringeren Auszahlungen gekommen ist. Demgegenüber sind höhere Auszahlungen für Investitionen angefallen, die durch einen Haushaltrest aus 2019 abgedeckt waren.

Eine zusammenfassende Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-7.837.400,00

-2.475.782,73

5.361.617,27

68,4

Saldo aus Investitionstätigkeit

-5.178.000,00

-4.962.380,63

215.619,37

4,2

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-13.015.400,00

-7.438.163,36

5.577.236,64

42,9

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-51.400,00

-51.368,00

32,00

0,1

Finanzmittelveränderung

-13.066.800,00

-7.489.531,36

5.577.268,64

42,7

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

-13.066.800,00

-7.489.531,36

5.577.268,64

42,7

 

 

  1. Schlussbemerkungen

 

4.1    Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Braunschweig wurde vom Oberbürgermeister am 11. August 2022 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
 

4.2    Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement wurde vom Stadtrat Herlitschke am 20.08.2021 festgestellt.
 

4.3    Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde vom Ersten Stadtrat Geiger am 12. August 2021  festgestellt.
 

4.4    Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wurde vom Ersten Stadtrat Geiger am 12. August 2021 festgestellt.

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise