Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18872-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage des Stadtbezirksrats 330 aus seiner Sitzung am 26.05.2022 (DS 22-18872) beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zu 1.

 

In allen Baugebieten, in denen die Stadt einen städtebaulichen Vertrag schließt, verpflichtet sich der Erschließungsträger, die öffentliche Infrastruktur zu errichten und nach Fertigstellung in die Baulast der Stadt zu übergeben. Mit diesem Verfahren sichert die Verwaltung die Übergabe einwandfreier Erschließungsanlagen ab, die danach nicht mehr bzw. in sehr geringem Ausmaß von Baustellenverkehren befahren werden. Die Straßen innerhalb des Baugebietes stehen noch nicht im Eigentum der Stadt, die dortigen Verkehrszeichen sind wie in vergleichbaren Fällen vom Erschließungsträger veranlasst und nicht von der Verwaltung angeordnet. Verstöße gegen die aufgestellten Verkehrszeichen können daher von der Stadt nicht geahndet werden. Eine Überwachung des Bereichs durch städtische Dienstkräfte findet daher nicht statt.

 

Zu 2.

 

Nach Abschluss des Straßenbaus werden zur Übergabe der Straßen an die Stadt die notwendigen endgültigen Verkehrszeichen angeordnet. Die Übernahme erfolgt, wenn keine Baustellenverkehre mehr erfolgen. Die Übernahme der Straßen „Bleibtreuweg, Nordanger (Teil aus HA 135) sowie die Stadtstraße-Nord S2“ erfolgt, sobald alle aus dem städtebaulichen Vertrag resultierenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dieses wird voraussichtlich in 2023 der Fall sein. Die verkehrsbehördlich angeordneten Regelungen werden dann im Rahmen der personellen Möglichkeiten von städtischen Dienstkräften überwacht und Verstöße werden sanktioniert. Bis zur Übergabe sste eine Ahndung der Verkehrsverstöße im Rahmen der privatrechtlichen Möglichkeiten erwirkt werden.

 

Zu 3.

 

Sämtliche Baugebiete, die die Stadt in der Vergangenheit mit Erschließungsträgern auf der Basis eines städtebaulichen Vertrages entwickelt hat, sind so abgewickelt worden.

 

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