Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19827
Grunddaten
- Betreff:
-
Grünflächenpflege und Straßenreinigung DGH Lamme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 321
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Beantwortung
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02.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Vorlage 19-11901-01 teilte die Verwaltung bezüglich der Grünflächenpflege und Straßenreinigung DGH Lamme mit Datum vom 16.9.2020 folgendes mit:
Die Grünflächen in Lamme werden turnusgemäß mit drei Pflegegängen im April, Juli und Oktober eines jeden Jahres gepflegt. Die Außenanlage um das DGH Lamme befindet sich damit in einer hohen Pflegestufe. Die Straßenreinigung wird entsprechend Reinigungsklas-se IV einmal in zwei Wochen durchgeführt. Zu Frage 2.: Die Pflege von städtischen Grünflächen erfolgt nach einem Pflegekonzept mit festgelegten Pflegeintervallen, die auf die jeweiligen Entwicklungsziele dieser Grünflächen abgestimmt sind. Für die Festlegung der Entwicklungsziele sind nicht die sich auf der Fläche befindlichen Gebäude oder Einrichtungen (ausgenommen Schulen, Kitas etc.), sondern landschaftsgestalterische und ökologische Faktoren maßgeblich. Zu Frage 3.: Während der Haushaltskonsolidierung wurde nur eine minimale Pflege mit zum Teil eingeschränkten verkehrssichernden Maßnahmen durchgeführt. Nach Beendigung der Haushaltskonsolidierung wurde die Pflege erheblich intensivier
Da dies augenscheinlich so nicht umgesetzt wird, wurde am 16.6.2021 folgender Beschluss gefasst (21-16207):
Die Verwaltung wird aufgefordert die bestehenden Regelungen der Straßenreinigungsverordnung entsprechend der Mitteilung vom 27.08.2020 - DS 19- 11901-001 auch beim DGH Lamme dauerhaft umzusetzen.
Bei der letzten Sitzung des Bezirksrates am 7.9.2022 konnte jeder Besucher der Sitzung bzw. jedes Mitglied des Bezirksrates feststellen, dass augenscheinlich die Straßenreinigung seit Monaten nicht durchgeführt wurde.
Dies vorangestellt wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wann konkret erfolgte in 2021 und 2022 durch wen die Straßenreinigung.
2. In welcher Form erfolgt eine Kontrolle der durchgeführten bzw. ggf. auch an
Fremdfirmen vergebenen Arbeiten.
3. Wie wird künftig sichergestellt, dass die Stadt als Eigentümer den Verpflichtungen
nachkommt, denen auch von private Grundstückseigentümer in Straßen mit
übertragen Straßenreinigung nachkommen müssen?
gez.
Jens Kamphenkel
