Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19765
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH Wirtschaftsplan 2023 und Rücklagenbildung 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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10.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Wirtschaftsplan 2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 empfohlenen Fassung wird festgestellt.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Einstellung eines Betrages in Höhe von 150.000 € aus dem Jahresüberschuss der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH für das Geschäftsjahr 2022 in andere Gewinnrücklagen wird zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu. 1.
Die Gesellschaftsanteile an der HBG werden in Höhe von 94,9 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der HBG obliegt gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat den Wirtschaftsplan 2023 in seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 empfohlen.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Wirtschaftsplanentwurf 2023 weist einen Überschuss von 413,2 T€ aus.
Die Vergleichszahlen 2021 bis 2023 stellen sich wie folgt dar:
| Angaben in T€ | Ist | Plan | Prognose | Plan |
1 | Umsatzerlöse | 17.917,5 | 16.823,2 | 19.266,8 | 22.238,2 |
1a | %-Vergleich zum Vorjahr/Plan |
| - 6,1 %/ | + 7,5 %/ | + 15,4 % |
2 | Sonstige betriebliche Erträge | 737,5 | 747,9 | 938,4 | 804,1 |
2a | davon |
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3 | Gesamtleistung (Summe 1 + 2) | 18.655,0 | 17.571,1 | 20.205,2 | 23.042,3 |
4 | Materialaufwand | -13.250,7 | -12.328,6 | -14.903,7 | -17.035,7 |
5 | Personalaufwand | -2.386,9 | -2.442,4 | -2.423,0 | -2.790,6 |
6 | Abschreibungen | -706,3 | -648,9 | -639,0 | -745,2 |
7 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.727,3 | -1.709,2 | -1.728,6 | -1.984,1 |
8 | Betriebsergebnis (Summe 3 bis 7) | 583,8 | 442,0 | 510,9 | 486,7 |
9 | Zins-/Finanzergebnis | -7,3 | -15,0 | -12,0 | -39,2 |
10 | Steuern vom Einkommen und | -0,8 | -0,8 | -0,8 | -0,8 |
11 | Ergebnis nach Steuern (Summe 8 bis 10) | 575,7 | 426,2 | 498,1 | 446,7 |
12 | Sonstige Steuern | -25,6 | -25,6 | -68,5 | -33,5 |
13 | Jahresergebnis (Summe 11 + 12) | 550,1 | 400,6 | 429,6 | 413,2 |
*) Prognosedaten Stand 31.08.2022
Der Wirtschaftsentwurf 2023 ist unter der Annahme eines grundsätzlich normalen Geschäftsverlaufs erstellt worden.
Die im Vergleich zu den Vorjahreswerten durchweg höheren Umsatzerlöse berücksichtigen die geplanten Preisanpassungen, die der Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 beschlossen hat.
Der Materialaufwand ist im Hinblick auf die Energiepreisentwicklung gesteigert worden, korrespondierend mit den Erlösen. Die HBG ist an den Rahmenverträgen der Stadt Braunschweig für den Bezug von Strom und Gas beteiligt.
Bei dem Personalaufwand wurde mit Gehaltssteigerungen von 5 % und drei weiteren Mitarbeitern kalkuliert. Es ist geplant, die Mitarbeiterzahl auf 47 zu erhöhen, um den Schichtdienst ausweiten zu können.
Die Abschreibungen wurden im Vergleich zum Plan 2022 um 96,3 T€ erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Betriebs- sowie die Instandhaltungskosten und sind um rd. 275 T€ gesteigert worden: Maßgeblich sind gestiegene Bezugskosten für Dieselkraftstoffe bei dem Fuhrpark und geplante Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden, der Lok 6 und dem Fuhrpark.
Die Zinsen beinhalten Darlehenszinsen sowie die Aufzinsung von Rückstellungen.
Seit dem Jahr 2017 ist die HBG in den bei der SBBG im Versorgungs- und Verkehrsbereich bestehenden steuerlichen Querverbund einbezogen. Entsprechend sind seit dem Geschäftsjahr 2017 grundsätzlich keine Ertragsteuern mehr zu zahlen. Bei dem Betrag in Höhe von 0,8 T€ handelt es sich um Steuerbeträge, die aufgrund der von der SBBG an die Stadt Braunschweig zu zahlende Garantiedividende anfallen und durch die HBG zu entrichten sind.
Die sonstigen Steuern beinhalten Grund- und Kfz-Steuern.
Der Finanzplan sieht für das Jahr 2023 Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in einem Umfang von 5.800,0 T€ vor. Hiervon entfallen die größten Einzelpositionen mit 4.700,0 T€ auf die Erweiterung des Containerterminals sowie mit 500,0 T€ auf die Erneuerung der Regenwasserkanalisation.
Zur Finanzierung erforderliche Darlehensaufnahmen sowie Entnahmen aus dem Cashpool werden mit der Verwaltung/AG Treasury abgestimmt.
Auch für 2023 ist eine Rücklagenbildung in Höhe von 150.000 € vorgesehen.
Zu 2.
Der zwischen der HBG und der SBBG abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist seit dem Geschäftsjahr 2017 wirksam. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn vollständig an die SBBG abzuführen. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der SBBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
Die HBG beabsichtigt auch in den Jahren 2023 bis 2027 Investitionen in die Erweiterung des Hafens vorzunehmen, wie im Finanzplan erläutert. Diese Maßnahmen rechtfertigen aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft bestätigt. Insofern ist es wie bereits in den vergangenen Jahren vorgesehen, dass die SBBG auch einer Rücklagenbildung 2022 zustimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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