Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19539

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis zum Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale elektronisch für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen digital zugänglich zu machen. Die Verwaltung hat bereits vorbildlich auf vorherige Anfragen der FDP-Fraktion geantwortet (Vorlagen 20-13590-01 und 20-14552-02) und in umfangreichen Tabellen gezeigt, wo bereits digitalisiert wurde, wo noch Bedarf besteht und welche Vorgänge aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder auch aus praktischen Gründen nicht digitalisierbar sind.

Unsere Auswertung der Tabellen hat ergeben, dass zum Zeitpunkt der Antwort in Summe ca. 45 Prozent der Leistungen digitalisiert waren. Zwischen 0% (FB 120, 413 und 600) und 100% (FB 100 und 412) sind alle Abstufungen zu finden gewesen.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion:

 

1) Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung und die Aussicht, das Ziel des OZG zu erreichen in Braunschweig? Hierzu bitte die vorhandene Tabelle erweitern um eine Spalte „voraussichtlich umgesetzt bis“ r die Verwaltungsleistungen, deren Digitalisierung vom OZG verlangt werden und diejenigen, die darüber hinaus digitalisiert werden können.

 

2) r die Vorgänge, die nicht fristgerecht digitalisiert werden können: Wie lassen sich die Gründe für die Verzögerungen absehbar beseitigen (etwa durch digitale Signaturen für Vorgänge, für die eine Unterschrift benötigt wird)?

 

3) Sind durch die Digitalisierung bereits Einsparpotenziale in den Bereichen Zeit und Finanzen erkennbar geworden?

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