Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19783
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Fortbildungsangebots rund um das Thema Bekämpfung und Prävention von Sexismus am Arbeitsplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Braunschweig, Bianca
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Beantwortung
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10.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Um den Maßgaben der „Gemeinsame[n] Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ (Ds. 22-18110) nachzukommen und Sexismus innerhalb der Stadtverwaltung zu bekämpfen, bietet die Verwaltung unter anderem Fortbildungen zur Prävention und den besseren Umgang mit etwaigen Fällen sexueller Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz an. Diese Schulungen richten sich explizit an städtische Führungskräfte, sowie Ausbilder:innen, gelten als verpflichtende Fortbildungsmaßnahme und werden jährlich angeboten. Aber auch alle weiteren interessierten Mitarbeiter:innen der Verwaltung können Seminare rund um die Thematik besuchen.1
Wir bitten daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie oft sind die Führungskräfte und Ausbilder:innen dazu verpflichtet, das jährlich angebotene Seminarangebot zu nutzen?
2. Welche freiwilligen zusätzlichen Schulungen werden von Führungskräften und Ausbilder:innen besonders viel genutzt?
3. Wie viele Mitarbeitende nehmen jährlich an mindestens einer Schulung zum Thema Sexismus teil?
1 vgl. Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der BIBS-Fraktion „Gemeinsame Erklärung gegen Sexismus und sexuelle Belästigung in die Tat umsetzen“ – 15.09.2022, Ds. 22-19542-01.
