Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19774

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen,

den Wirtschaftsplan 2023 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 4. November 2022 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.

 

Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung

entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BZG wird den Wirtschaftsplan 2023 in der als Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 4. November 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der FPDA-Sitzung berichtet.

 

Der Erfolgsplan 2023 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen

Fehlbetrag i. H. v. 2.523.300 € aus und liegt damit um 707.950 € € über dem Nachtragswirtschaftsplan 2022 sowie 535.500 € über der bisherigen Mittelfristplanung für 2023 und dem bisherigen Haushaltsansatz für 2023.

 

Eine entsprechende Mittelanpassung soll zur Lesung des Haushaltes 2023ff. vorgenommen werden.

 

Im Einzelnen:

 

 

Die Gesellschaft plant im Wirtschaftsjahr 2023 die Aufnahme diverser neuer Projekte (QVLS C²s-Lab, Gründungsprogramm Innenstadt („Resiliente Innenstädte“) sowie einmalig 2023 für die „Branchenübergreifende Logistik- und Mobilitätsstudie für die Braunschweiger Innenstadt“), was zu erhöhtem Material- und Personalaufwand führen wird.

 

Daneben sind erstmals ganzjährig die Kosten für die Maßnahmen für das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK 2.0) zu veranschlagen (die Projekte zur Beteiligung der BZG am städtischen Klimaschutzkonzept wurden ca. Mitte 2022 begonnen).

Es werden höhere Umsatzerlöse veranschlagt, insbesondere aufgrund von Fördermitteln für o. g. neue Projekte, welche die Kosten für diese Maßnahmen zumindest teilkompensieren.

 

Ferner wurden im Rahmen der Erarbeitung des Wirtschaftsplanes 2023 und der Mittelfristplanung differenziert einzelne Stellen der Gesellschaft gemäß ihres aktuellen Anforderungsprofils und Verantwortungsbereiches neu bewertet und angehoben, was ebenfalls zu einem Anstieg des Personalaufwandes führte.

 

Daneben waren aufgrund der Energiepreisentwicklung erhöhte Ansätze für Gas, Fernwärme, Strom etc. zu veranschlagen. Die Gesellschaft versucht, sämtliche Energiesparoptionen zu nutzen, angesichts des Unternehmensgegenstandes der BZG sind die Möglichkeiten naturgemäß begrenzt.

 

Der Finanzplan 2023 sieht geringfügige Investitionen (Neu- und Ersatzbeschaffungen von

Betriebs- und Geschäftsausstattung) im Umfang von 10,0 T€ vor.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2023 der Gesellschaft beigefügt.

 


 

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Anlagen

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