Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18442
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Zukunft GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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10.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 53 Abs. 1 GmbH-Gesetz bedarf eine Änderung des Gesellschaftsvertrages eine Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der
Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 4. November 2022 eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.
Da die Gesellschaft Mitgesellschafterinnen hat, die ggf. ihr Beteiligungsportfolio umstrukturieren o. ä., sollen zur Vereinfachung die Gesellschafterinnen nicht mehr im Gesellschaftsvertrag genannt werden. Die Nennung der Gesellschafterinnen einer GmbH im Gesellschaftsvertrag ist gesellschaftsrechtlich nicht zwingend notwendig. Vorgeschrieben ist gemäß § 40 GmbH-Gesetz lediglich (in jedem Fall) die Einreichung einer aktuellen „Liste der Gesellschafter“ in das zuständige Handelsregister.
Als Anlage ist die Synopse der zu beschließenden Gesellschaftsvertragsänderungen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121 kB
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