Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig 
Stadtmarketing GmbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am

    4. November 2022 gebilligten Fassung wird festgestellt.

 

2. Die unter Ziffer 2 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages werden

    beschlossen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu 1.:

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing

GmbH (BSM). Gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein

Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 13 Abs. 1 lit. b) der

Gesellschafterversammlung obliegt.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der

BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der BSM wird den Wirtschaftsplan 2023 in der als Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 4. November 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der FPDA-Sitzung berichtet.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden Gesamterträge in Höhe von 3.069.800 € und

Gesamtaufwendungen in Höhe von 5.875.100 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von

2.805.300 € ergibt. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe

von 397.400 € wird ein Zuschussbedarf für die Stadt von 2.407.900 € prognostiziert.

 

Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden geplanten Erträgen und Aufwendungen

gerechnet:
 


 

 

Angaben in T€

Ist
2021*

Plan
2022

NWPL

2022

Prognose

2022

Plan
2023

1

Umsatzerlöse

2.636,9

3.048,1

3.048,1

3.363,2

3.069,8 

1a

% zum Vorjahr/Plan

 

+ 15,6

+ 15,6/0,0

+ 10,3 %

+ 0,7/- 8,7

2

Sonstige betriebliche Erträge

84,0

0,0

0,0

0,0

 0,0

3

Materialaufwand

-1.785,0

-1.649,1

-2.344,1

-2.319,5

 -2.135,0

4

Personalaufwand

-2.040,0

-2.588,0

-2.520,9

-2.420,9

-2.916,1

5

Abschreibungen

-26,5

-36,5

-36,5

-36,5

 -30,0

6

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-652,1

-701,1

-701,1

-701,6

 -794,0

7

Betriebsergebnis (Summe 1-6)

-1.792,7

-2.371,8

-2.554,7

-2.115,3

-2.805,3

8

Zins-/Finanzergebnis

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

9

Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

10

Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9)

-1.792,7

-2.371,8

-2.554,7

-2.115,3

-2.805,3

11

sonstige Steuern

-0,0

-0,0

-0,0

-0,0

0,0

12

Jahresergebnis (Summe 10-11)

-1.792,7

-2.371,8

-2.554,7

-2.115,3

-2.805,3

13

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,0

239,2

489,2

49,8

397,4

14

Verbleibendes Jahresergebnis**

-1.792,7

-2.132,6

-2.065,5

-2.065,5

-2.407,9

 * Struktur aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses 2021

** Entspricht dem Einlagebetrag


Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 sieht Umsatzerlöse in Höhe von 3.069,8 T€ vor und liegt somit in etwa auf dem Niveau des Nachtragsplanes 2022.

 

Es wird von einer weiteren Normalisierung der Geschäftsverläufe für das kommende Jahr ausgegangen. Neue Herausforderungen ergeben sich aus der aktuell getrübten Konsumstimmung, den hohen Energiepreisen und der hohen Inflation. Die Pachterlöse aus dem bestehenden Werbevertrag wurden in voller Höhe eingeplant, da zum Planungszeitpunkt keine näheren Erkenntnisse zum perspektivischen Umgang mit der Energieversorgungsmaßnahmenverordnung vorlagen.

 

Die Erhöhung der Personalkosten ergibt sich in erster Linie durch die ab 2023 ganzjährig besetzte Stelle für die Verwaltungskommunikation, aus tariflichen Steigerungen und die parallele Besetzung der Projektleitung Online-Redaktion. Zudem gibt es Rückstellungen für zwei Altersteilzeiten.

 

Ferner wurden im Rahmen der Erarbeitung des Wirtschaftsplanes 2023 und der Mittelfristplanung differenziert einzelne Stellen der Gesellschaft gemäß ihres aktuellen Anforderungsprofils und Verantwortungsbereiches neu bewertet und angehoben, was ebenfalls zu einem Anstieg des Personalaufwandes führte.

 

Die Raumkosten wurden durch die steigenden Energiekosten ebenfalls höher angesetzt. Die Gesellschaft versucht, sämtliche Energiesparoptionen zu nutzen, angesichts des Unternehmensgegenstandes der BSM sind die Möglichkeiten naturgemäß begrenzt.

 

Im Finanzplan 2023 der BSM sind lediglich Investitionen in Höhe von 30 T€ vorgesehen, die aus vorhandener Liquidität finanziert werden sollen.

Der Wirtschaftsplan 2023 der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH (HdW) ist der Wirtschaftsplanung der BSM beigefügt, da ein Teil der Festbetragseinlage der Stadt an die BSM (165,5 T€, enthalten in obiger Tabelle im Materialaufwand) an diese Tochtergesellschaft (rd. 25 % Anteil) weitergegeben wird.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 der HdW ist unter Berücksichtigung der Einlagen der Gesellschafter und einer geplanten Entnahme aus dem Kapitalvermögen in Höhe von
15,5 T€ ausgeglichen.

 

Zu 2.:

§ 5 Abs. 3 bis 5 des Gesellschaftsvertrages der BSM regeln u. a. die Höhe der Festbetragseinlage. Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2023 ist eine Anpassung der Festbetragseinlage auf 2.233.500 € erforderlich. Die variable Einlage (174.400 €) bleibt unverändert.

 

Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen gem. § 13 Abs. 1 lit. a) eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.

 

Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPDA übertragen.

Die Wirtschaftspläne 2023 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der

Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.


 

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Anlagen

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