Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:



Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 2. November 2022 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

  1. Vergaben gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH mit einem Wert von über 100.000 € wird zugestimmt, soweit sie im Wirtschaftsplan 2023 enthalten sind.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:



Zu 1. Wirtschaftsplan 2023

 

Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) werden in Höhe von 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Stadthallen-GmbH obliegt gemäß § 14 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf der Wirtschaftsplan gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH wird den Wirtschaftsplan 2023 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 2. November 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der FPDA-Sitzung berichtet.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2023 der Stadthallen-GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 6.667 T€ aus, der sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle in Höhe von 3.749 T€, für die Volkswagen Halle in Höhe von 1.840 T€ und für das Eintracht-Stadion in Höhe von 1.078 T€ zusammensetzt.

 

Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 6.321 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 346 T€ entfällt.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2021 und 2022 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

Die Wirtschaftsplanung 2023 der Stadthallen-GmbH ist wesentlich von der Multi-Krise (u.a. Energiekosten, Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg) geprägt. Darüber hinaus ergeben sich Auswirkungen durch den nunmehr vorgesehenen Weiterbetrieb der Stadthalle auf aktuellem Niveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Auflösungserträge aus Sonderposten und außergewöhnliche Erträge.

 

Bei den Aufwendungen wirken sich die Erhöhungen der Energiepreise und die Steigerung der Personalkosten im Dienstleistungsbereich deutlich aus. Die Einsparung von Energie steht schon lange auf der Agenda der Gesellschaft, diese Bemühungen wurden im Laufe dieses Jahres nochmal verstärkt. Soweit möglich sind Beleuchtungen zwischenzeitlich auf LED-Technik umgestellt, Heizungsanlagen optimiert und nach geltender Verordnung eingestellt. Trotz Ausnutzung aller Einsparpotenziale und Erhöhung der Nutzungsentgelte um 20% ist eine deutliche Verschlechterung des Jahresergebnisses 2023 festzustellen, was fast ausschließlich auf den Punkt Raumaufwendungen (Energie, Reinigung) zurückzuführen ist.

 

Die Instandhaltungsaufwendungen beinhalten lediglich notwendige bauliche Unterhaltungen sowie Maßnahmen zum Erhalt der technischen Funktionalität und der Betriebssicherheit.

 

Die sonstigen Steuern umfassen Grundsteuern und Kfz-Steuern.

 

Der Finanzplan sieht Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen in Höhe von 3.100 T€ vor. Hiervon entfällt ein Anteil von 2.761 T€ auf den Betriebsteil Volkswagen Halle u. a. für die Erneuerung der Beschallung/Tonanlage in der Arena, der Installation eines Videowürfels und für die Investition in verschiedene strategische Maßnahmen.

 

Betriebsteil Stadthalle

 

Die vorliegende Planung und mittelfristige Unternehmensvorschau berücksichtigt die geplante Sanierung und die damit einhergehende Schließung der Stadthalle nunmehr in den Jahren 2025 bis 2027. Entsprechend werden in diesem Zeitraum mit Ausnahme von monatlichen Erlösen eines Leasingfahrzeuges keine Erträge erwartet.

 

Durch die Verschiebung der Sanierung der Stadthalle und des Weiterbetriebes in reduzierter Form ergeben sich deutliche Änderungen zum Vorjahrsplan sowohl im Ertragsbereich als auch im Bereich der Aufwendungen, welche sich im Wesentlichen durch die Erhöhungen der Energiepreise und die Steigerung der Personalkosten im Dienstleistungsbereich begründen.

 

Weiterhin werden bei diesem Betriebsteil der wesentliche Teil der allgemeinen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie Werbekosten und die nicht zuordenbaren Personalkosten dargestellt. Zudem sind die Kosten für Pacht, Grundsteuer und Sicherung des Geländes der Stadthalle veranschlagt.

 

Vor diesem Hintergrund werden Gesamterträge in Höhe von 639 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 4.388 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) erwartet. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 3.749 T€.

 

Betriebsteil Volkswagen Halle

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 2.403 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 4.244 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.840 T€.

 

Die Anzahl der Veranstaltungen in der Volkswagen Halle ist aktuell schwer zu prognostizieren. Die Erträge wurden optimistisch geplant. Grundsätzlich ist die Buchungslage aufgrund immer noch anhaltender Corona-bedingter Verschiebungen aus Vorjahren positiv. Allerdings zeigt sich auch der Trend von Tourneeverschiebungen aufgrund geringer Kartenverkäufe.

 

Korrespondierend zu den Ertgen ergibt sich ein Anstieg der Aufwendungen, insbesondere der Raumaufwendungen und Veranstaltungskosten. Die Energiepreisentwicklung wirkt in der Volkswagen Halle nicht so stark wie in den anderen Betriebsstätten, da die Anschlussleistung der Fernwärme deutlich reduziert werden konnte.

 

Auch die Abschreibungen steigen aufgrund des höheren Investitionsvolumens.

 


Betriebsteil Eintracht-Stadion

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.373 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 2.450 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.078 T€ ergibt.

 

Die Erträge im Eintracht-Stadion resultieren im Wesentlichen aus Pachtzahlungen der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA (Eintracht Braunschweig) und Mieterträgen aus dem Spielbetrieb der New Yorker Lions sowie aus der Vermarktung des Business-Bereichs der Westtribüne. Durch den Aufstieg von Eintracht in die 2. Liga erhöhen sich die Pachteinnahmen im Jahr 2023 um 265 T€. Darüber hinaus ist für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 der Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages für das Stadion zwischen der Gesellschaft und Eintracht Braunschweig erforderlich, der zu einer verbesserten Ertragssituation der Gesellschaft führen soll. Im Bereich der Instandhaltungskosten sind außer allgemeinen Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungen keine größeren Maßnahmen geplant.

 

Zu 2. Auftragsvergaben durch die Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallen-GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.

 

Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 dient der Klarstellung im Hinblick auf anstehende Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung von der Gesellschafterversammlung beschlossen worden sind.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2023 der Stadthallen-GmbH beigefügt.

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Anlagen

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