Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19787

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:



Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Wirtschaftsplan 2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 3. November 2022 empfohlenen Fassung wird festgestellt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:



Die Gesellschaftsanteile an der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) werden in Höhe von 94,8954 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1046 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbad GmbH bedarf der Wirtschaftsplan der Gesellschaft der Zustimmung der Gesellschafter. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtbad GmbH wird den Wirtschaftsplan 2023 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 3. November 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der FPDA-Sitzung berichtet.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbad GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 9.998 T€ aus. Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 9.488 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 510 T€ entfällt.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2021 und 2022 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

 

In der Planung für das Jahr 2023 wurde ein normales Wirtschaftsjahr ohne pandemie-bedingte Einschränkungen unterstellt. Von einer erneuten Schließung der Einrichtungen wird nicht ausgegangen.

 

Im Jahr 2023 werden 500.000 Besucher erwartet. Die Umsatzerlöse fallen mit 4.135 T€ entsprechend höher aus. Gegenüber den Vorjahren, in denen zum Infektionsschutz jeweils vollständige Schließungen der Bäder erfolgen mussten, ergibt sich wieder ein Anstieg der Besucherzahlen und Umsatzerlöse. Positiv wirkt die zum 1. Januar 2023 geplante Anpassung der Entgeltordnung und Erhöhung der Nutzungsentgelte für Vereine. Dies führt zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse von insgesamt rd. 260 T€. Neben den Eintrittsgeldern werden insbesondere Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten erzielt.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 5 T€ beinhalten im Wesentlichen Gehaltserstattungen für die Betreuung der Schulschwimmbäder.

 

Im Materialaufwand werden die Kosten für die zu erwartenden Energieverbräuche und den Wasserbezug sowie die bezogenen Leistungen und Waren veranschlagt. Aufgrund der Energiekrise wird es zu einem erhöhten Materialaufwand i. H. v. 1.370 TEUR von 2022 zu 2023 kommen. Bereits im aktuellen Geschäftsjahr kam es zu Preiserhöhungen im Bereich der Fernwärme um 65 % ab dem 01.04.2022 und ab dem 01.10.2022 erfolgt eine weitere um 75 %. Ab dem 01.01.2023 wurde eine Preissteigerung um 135 % der Stromkosten miteinbezogen.

 

Die Gesellschaft hat dem Wirtschaftsplan ein Begleitpapier mit ausführlichen Erläuterungen zum Thema Energiesparen und den der Wirtschaftsplanung zugrunde gelegten Prämissen beigefügt. Eine Gegenüberstellung der zu erzielenden Einsparungen durch Schließung oder Abschaltung verschiedener Teilbereiche und Angebote hat gezeigt, dass die zu erwartenden Umsatzausfälle, die möglichen Einsparungen deutlich übersteigen, weshalb überwiegend die Aufrechterhaltung der Attraktionen angestrebt ist. Die Schließungen während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass neben den Energiekosten im Wesentlichen kein weiteres Einsparpotential besteht, da das Personal größtenteils unbefristet beschäftigt ist und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld derzeit nicht gegeben sind. Darüber hinaus müssen beispielsweise eine Grundwassertemperatur und die Umwälzung aufrechterhalten sowie Instandhaltungen durchgeführt werden. Ein kleines, jedoch in der Betrachtung eher zu vernachlässigendes Sparpotenzial besteht im Hinblick auf die Kosten für die Fremdreinigung.

 

Die städtischen Bäder decken ihren Wärmebedarf zu rd. 90 % über Fernwärme und zu rd. 10 % über Gas. Eine reine Wärmeversorgung über Gas ergibt sich für das Sommerbad Raffteich sowie für die beiden Außensaunen in der Wasserwelt. Eine Außensauna in der Wasserwelt ist derzeit bereits geschlossen.

 

In der Wirtschaftsplanung 2023 wurden die bereits seit Sommer 2022 umgesetzten Einsparmaßnahmen als auch weitere ab Oktober 2022 umgesetzte Einsparmaßnahmen in der Wasserwelt wie bspw. die Reduzierung der Temperatur im Sport- und Außenbecken sowie den Whirlpools berücksichtigt. Darüber hinaus sind die Schließung der Sauna im Sportbad Heidberg an den Wochenenden und diverse Investitionsmaßnahmen zur langfristigen Reduzierung von Energiekosten wie beispielsweise die Installation von Photovoltaikanlagen auf der Wasserwelt oder dem Sportbad Heidberg enthalten.

 

Die geplanten Personalaufwendungen belaufen sich auf 5.734 T€. Aufgrund der Verschiebung von Neueinstellungen steigt die Mitarbeiterkapazität im Jahr 2023 auf 113,6 an, um einen regulären Betrieb gewährleisten zu können. Die Technische Abteilung soll ab dem Jahr 2023 um zwei Mitarbeitende erweitert werden, damit es zu Einsparungen im Bereich der Instandhaltung durch Fremdbetriebe kommen kann. Zudem sind Tarifsteigerungen von 2,5 % berücksichtigt. In den Jahren 2022 bis 2024 erfolgt zudem die Verwendung des Kapitalstocks der Unterstützungskasse in Höhe von insgesamt 477 T€ (Umsetzung eines Vorschlages im Rahmen des Haushaltsoptimierungsprozesses), der zu einer Verminderung der Aufwendungen für den Ruhelohn bei der Stadtbad GmbH führt.

 

Die Abschreibungen spiegeln die Investitionstätigkeit der Gesellschaft wider. Im Jahr 2023 zeigt sich die ganzjährige Abschreibung in Höhe von 404 T€r den Ersatzbau des alten Teiles des Heidbergbades und der Sauna, die Anfang des Jahres 2021 fertiggestellt wurden.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für Marketing, Versicherungen, Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten sowie Berufsförderungs-maßnahmen.

 

Die geplanten Zinsaufwendungen in Höhe von 485 T€ resultieren aus der Fremdfinanzierung der Investitionen. Die Investitionsmaßnahme Sportbad Heidberg mit einem Volumen in Höhe von 10,3 Mio.  wurde in den Jahren 2018 bis 2021 über einen Zwischenfinanzierungs-vertrag mit der Stadt Braunschweig abgebildet. Für die gesamte Investitionssumme wurde im Jahr 2022 ein Darlehen aufgenommen. Im Jahr 2023 wird für diese Investitionsmaßnahme ein jährlicher Zinsaufwand veranschlagt.

 

Die sonstigen Steuern umfassen Grund- und Kfz-Steuern.

 

Der Investitionsplan für das Jahr 2023 weist ein Volumen in Höhe von insgesamt 1.668 T€ aus. Hiervon entfällt ein Teil in Höhe von 590 T€ auf die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Sportbad Heidberg. Weiterhin soll in die Sanierung des Planschbeckens im Sommerbad Bürgerpark, in die Brandschutzsanierung im BürgerBadePark sowie in verschiedene strategische Maßnahmen investiert werden.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2023 mit Begleitpapier der Stadtbad GmbH beigefügt.

 

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Anlagen

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