Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19698
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zur Verlängerung und Ergänzung des Kooperationsvertrages vom 05.05.2008 für den Bereich Ilmweg / Saalestraße im Stadtbezirk Weststadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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02.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Vorberatung
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11.11.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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22.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage beigefügte `Vereinbarung zur Verlängerung und Ergänzung des Kooperationsvertrages vom 05.05.2008 für den Bereich Ilmweg / Saalestraße im Stadtbezirk Weststadt in der Gestalt der Vereinbarungen zu seiner Verlängerung und Ergänzung vom 01.07.2010, 21.05.2014 und 28.05.2018´ mit der Baugenossenschaft Wiederaufbau eG, der Braunschweiger Baugenossenschaft eG und der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage und bisherige Vertragsentwicklung
Die Stadt Braunschweig hat am 05.05.2008 den „Kooperationsvertrag für den Bereich Ilmweg / Saalestraße im Stadtbezirk Weststadt“ mit der Baugenossenschaft Wiederaufbau eG und der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig abgeschlossen. Zentrale Maßnahme des Vertrages war die gemeinsame Fortführung des neu errichteten Nachbarschaftstreffpunktes in der Saalestraße mit dem bereits länger bestehenden Treffpunkt Am Queckenberg, dessen Förderung aus einem anderen Projekt am 30.09.2008 auslief. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wurde am 13.08.2008 gemeinsam der Verein Stadtteilentwicklung Weststadt e. V. gegründet. Das im Kooperationsvertrag für den Betrieb der Nachbarschaftstreffpunkte vereinbarte Budget stellten die drei Vertragspartner dem Verein zur Verfügung. Am 01.07.2010 verlängerten die Vertragspartner den Kooperationsvertrag bis zum 31.12.2014.
Am 01.10.2010 trat die Braunschweiger Baugenossenschaft eG dem Kooperationsvertrag und in der Folge auch dem Verein Stadtteilentwicklung Weststadt e. V. bei. Aufgrund der damit einhergehenden Budgeterweiterung wurde die Eröffnung des dritten Nachbarschaftstreffpunktes in der Pregelstraße möglich.
Am 21.05.2014 verlängerten die nun vier Vertragspartner den Kooperationsvertrag bis zum 31.12.2018. Im September 2017 wurde der Treffpunkt Saalestraße zugunsten des neu errichteten „Nachbarschaftszentrum Elbeviertel / Haus der Talente“ geschlossen, das der Verein Stadtteilentwicklung Weststadt e. V. seitdem im Auftrag der vier Partner betreibt.
In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 24.04.2018 erfolgte mit Vereinbarung vom 28.05.2018 eine weitere Vertragsverlängerung für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023.
Die drei beteiligten Wohnungsunternehmen haben unlängst ihre Bereitschaft erklärt, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Stadt Braunschweig im Anschluss an die aktuelle Vertragslaufzeit um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2028 zu den bisherigen Konditionen zu verlängern. Aufgrund der damit einhergehenden Planungssicherheit, insbesondere auch für die Mitarbeitenden in den Nachbarschaftseinrichtungen, wird der in der Anlage beigefügte gemeinsame Vereinbarungsentwurf bereits jetzt zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Vereinbarung zur Verlängerung vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
2.1. Wesentliche Inhalte
Zentrale Maßnahme des Vereinbarungsentwurfes ist die Fortführung des Nachbarschafts-zentrums und der beiden Nachbarschaftstreffpunkte durch den Verein Stadtteilentwicklung Weststadt e. V. (Maßnahme 1 der Vereinbarungsanlage „Handlungskonzept 2024 bis 2028“). Außerdem soll der Verein seine Aktivitäten im Fördergebiet „Soziale Stadt – Donauviertel“ fortführen sowie die weiteren Entwicklungsperspektiven für das Emsviertel unterstützen (Maßnahmen 2 und 3 der Vereinbarungsanlage „Handlungskonzept 2024 bis 2028“). Als Maßnahme 4 wurde neu eine Bestimmung zum Thema „Energie sparen, Umwelt- und Klima-schutz, Nachhaltigkeit“ in den Vertragstext aufgenommen.
2.2. Finanzierungsanteil der Stadt Braunschweig
Der jährliche Gesamtzuschussbedarf, den die vier Partner dem Verein Stadtteilentwicklung Weststadt e. V. für die Fortführung der drei Nachbarschaftseinrichtungen zur Verfügung stellen müssen, beträgt 315.000 EURO. Somit ergibt sich für die fünfjährige Laufzeit der Vereinbarung ein Gesamtzuschussbedarf in Höhe von 1.575.000 EURO.
Als gemeinsame Maßnahme aller Vertragspartner erfolgt eine Kostenübernahme durch alle Vertragspartner zu gleichen Teilen.
Daraus ergibt sich für die Stadt Braunschweig ein Finanzierungsanteil von jährlich 78.750 EURO. Für die fünfjährige Laufzeit der Vereinbarung beträgt der städtische Finanzierungsanteil somit 393.750 EURO.
Im Entwurf des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024 sind bereits entsprechende Beträge berücksichtigt, die bei Vertragsabschluss im Rahmen der nächsten Haushaltsplanerstellung bis Ende 2028 fortgeschrieben würden.
2.3. Beschlusserfordernis
Da der für die Stadt Braunschweig während der fünfjährigen Vereinbarungslaufzeit anfallende Finanzierungsanteil die Wertgrenze für Geschäfte der laufenden Verwaltung überschreitet, ist ein Beschluss der Politik erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,9 kB
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