Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Ergebnishaushalt TH Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.21neu Altstadtrathaus / Sanierung Sicherheitsbeleuchtung

Sachkonto     421110 Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 395.700,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2022: 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 395.700,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 395.700,00 €

 

Ziel einer Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist es, Personen das gefahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedin-gungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen leicht aufgefunden und bedient

werden können. Dieser Aufgabe kommt die vorhandene Anlage im Altstadtrathaus aufgrund ihres Alters nicht mehr in allen Bereichen nach.

 


Gegen den Betrieb der Anlage besteht eine Reihe von sicherheitstechnischen Bedenken, der Weiterbetrieb ist nicht mehr vertretbar. Viele der Mängel sind als wesentliche Mängel einzustufen. Es ist festzustellen, dass neben dem nicht bestimmungsgemäßen Zustand der Anlage auch mittelbare und unmittelbare Gefahren ausgehen. Von daher ist dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Erneuerung der Anlage gegeben; die bestehende alte Sicherheitsbeleuchtung ist umgehend auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

 

Der Ausschuss für Planung und Hochbau hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 der Sanierung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Altstadtrathaus zugestimmt und die Gesamtkosten mit 395.700 € festgestellt - vgl. Vorlage 22-19242 -.

 

Die Sanierung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden generell aus dem Sammel-projekt „Sicherheitsbeleuchtung/Installation-Sanierung“ 4S.210088 finanziert. Aufgrund der Kostenhöhe der Maßnahme sind die Kosten jedoch auf einem Einzelprojekt darzustellen. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelumsetzung auf ein neu einzurichtendes Einzelprojekt erforderlich.

 

Die Haushaltsmittel werden noch in diesem Haushaltsjahr benötigt. Hierfür wird beantragt, außerplanmäßige Haushaltsmittel bereitzustellen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung ergibt sich durch die Gefahr, die von einer mangelhaften Sicherheitsbeleuchtung des Gebäudes ausgeht, wenn nicht kurzfristig mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen wird.

 

Zur Deckung der Maßnahme stehen auf dem o.g. Sammelprojekt ausreichend Haushaltsmit-tel zur Verfügung.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4S.210088.00.505 / 421110

Sicherheitsbel. /Installation-Sanierung / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen

395.700

 

 

2. Ergebnishaushalt TH Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.21neu Bezirksportanlage Melverode / Sanierung

Sachkonto     421110 Grundstücke und baul. Anlagen/Instandhaltungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 564.500 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2022: 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 564.500,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 564.500,00 €

 

Der Ausschuss für Planung und Hochbau hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 der Sanierung des Funktionsgebäudes der Bezirkssportanlage in Melverode zugestimmt und die Gesamtkosten mit 564.500 € festgestellt - vgl. Vorlage 22-19240 -.

 


Die Haushaltsmittel für diese Maßnahme waren bislang im Teilhaushalt des Fachbereichs 67 eingeplant. Da jedoch die Hochbauverwaltung das Vorhaben durchführt, sind die erforderlichen Haushaltsmittel in einem neu einzurichtenden Projekt des Teilhaushalts 20 abzubilden. Darauf wurde in der o. g. Vorlage bereits hingewiesen.

 

Die Feuchteschäden am Gebäude sind so gravierend, dass ein Verlust der Bausubstanz droht. Die Schießsportanlage im Untergeschoss musste bereits gesperrt werden. Zur Bestandssicherung des Gebäudes ist daher eine schnellstmögliche Sanierung angezeigt.

 

Das Vorhaben soll bauseits ab Dezember 2022 bis 2023 realisiert werden. Um die Bauarbeiten vorher ausschreiben zu können, werden sämtliche Hausmittel noch in diesem Jahr außerplanmäßig benötigt.

 

Zur Deckung der Maßnahme stehen Haushaltsmittel des Projektes „GS Broitzem Sporthalle / Außensanierung (4E.210336)“ zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um unechte Deckungsmittel, da diese weiterhin benötigt werden und neu veranschlagt werden müssen.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4E.210336.00.505 / 421110

GS Broitzem, Sporthalle/Außensanierung / Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen

564.500

 


 

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