Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19794
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushaltsplan 2023/2024, Investitionsprogramm 2022 - 2027 für den Stadtbezirksrat 120 Östliches Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Pust
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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02.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anhörung des Haushaltsentwurfs 2023/2024 einschließlich des Investitionsprogramms werden die folgenden Hinweise gegeben:
1. Das Recht der Stadtbezirksräte, bei der Beratung der Haushaltssatzung rechtzeitig angehört zu werden, ergibt sich aus § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG.
2. Folgende Unterlagen liegen Ihnen vor:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen 22-19611 Entwurf des Doppelhaushalts sowie Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2027“ einschließlich:
- Übersichten Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt
- Liste aus dem Vorbericht über Zuschüsse
- Liste aus dem Vorbericht über bezirkliche Haushaltsmittel
- Auszug aus dem Investitionsprogramm für den jeweiligen Stadtbezirk
Der vollständige Entwurf des Doppelhaushalts sowie der Entwurf des Investitionsprogramms 2022 bis 2027 ist der Mitteilung 22-19611 als Anlage beigefügt und steht im Ratsinformationssystem unter https://ratsinfo.braunschweig.de zur Verfügung.
3. In den Sitzungen können Fragen zu den Einzelpositionen des Haushalts nicht in jedem Fall durch die Bezirksgeschäftsstellenleitungen beantwortet werden. Ich bitte daher darum, Fragen zum Haushalt bis spätestens zwei Werktage vor der Sitzung zu stellen.
4. Sind zu Anfragen oder Anträgen der Stadtbezirksräte Kostenermittlungen durch die Fachverwaltung erforderlich, werden die Bezirksgeschäftsstellen diese unverzüglich anfordern, damit sie bis zur Behandlung des Haushalts in den Fachausschüssen, spätestens bis zum Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, vorliegen.
5. Auf § 16 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 93 Abs. 2 NKomVG wird hingewiesen, wonach den Stadtbezirksräten Haushaltsmittel in dem durch die Haushaltssatzung festgelegten Umfang als Budget zugewiesen werden.
Die Höhe dieser Haushaltsmittel entnehmen Sie bitte der Liste aus dem Vorbericht über die bezirklichen Haushaltsmittel. Einzelheiten hierzu teilen die Bezirksgeschäftsstellenleiter im Rahmen der Haushaltsberatungen mit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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704,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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972,6 kB
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