Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19739
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbarschaftszentren in Braunschweig - Planung des weiteren Ausbaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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11.11.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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22.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Infolge individualisierter Lebensverläufe, sich verstärkender Singularisierungstendenzen und des Verschwindens von Infrastrukturen, die traditionelle Begegnungsmöglichkeiten bieten, werden (neue) Orte der Begegnung mit niedrigschwelligen Angeboten für alle Bevölkerungsgruppen in den Stadtteilen immer wichtiger.
Daneben führen die gesellschaftlichen Entwicklungen u. a. zu einer immer umfangreicheren Erosion traditioneller Familienstrukturen. Bedingt durch demografische Entwicklungen – mit sinkenden Zahlen nachfolgender Generationen bei gleichzeitiger Zunahme der Anzahl und des Anteils älterer Menschen – sowie eine stetig steigende Flexibilität und Mobilität gerade jüngerer Bevölkerungsgruppen, verringern sich innerfamiliäre Unterstützungspotenziale zusehends.
Diese gesellschaftlichen Entwicklungsstränge führen zu vermehrten wissenschaftlichen und politischen Debatten, die den Fokus auf das direkte soziale Umfeld der Menschen richten. Die Nachbarschaft spielt in diesen Zusammenhängen eine entscheidende Rolle. Diese möglichst zu reaktivieren, um unverbindliche Begegnungen, interessensgeleitete Gruppenaktivitäten oder niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen, wird unter Bezug auf Diskussionen um Quartiersentwicklung, Sozialraumorientierung oder Gemeinwesenarbeit als vorrangiges Ziel postuliert.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, in einem mehrstufigen Prozess einen Bedarfsplan Nachbarschaftszentren zu erarbeiten und dabei eine Prioritätenliste zur Weiterentwicklung bereits vorhandener bzw. zur Schaffung neuer Nachbarschaftszentren in den Stadtteilen aufzustellen [DS 18-08424].
Die vorgegebenen Prozessschritte umfassen die Bestandsaufnahme vorhandener Einrichtungen mit nachbarschaftlichem Bezug, die Definition eines einheitlichen Rahmens für die inhaltlichen Aufgaben eines Nachbarschaftszentrums, die stadtteilorientierte Beteiligung zur Ermittlung spezifischer Bedarfe vor Ort sowie die Unterbreitung von Vorschlägen zur priorisierten Einrichtung von Nachbarschaftszentren.
Mit dem Beschluss des Rates zur Schaffung erster Nachbarschaftszentren in den Jahren 2023 und 2024 [DS 22-19319-01] wurde die Umsetzung bereits für einen Teil der zu priorisierenden Einrichtungen beauftragt.
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Bestandsaufnahme
Die stadtteilbezogene Bestandsaufnahme zu vorhandenen Begegnungsmöglichkeiten (Seniorenbegegnungsstätten, Familienzentren, Gemeinschaftshäuser, Stadtteiltreffs, Gemeindehäuser, Jugendzentren, Nachbarschaftshilfen etc.) wurde unter Beteiligung verschiedener verwaltungsinterner und -externer Akteurinnen und Akteure durchgeführt. Dabei ergab sich ein breites Spektrum an Einrichtungen, die sich in verschiedenen Trägerschaften befinden.
Konzeptentwicklung
Um u. a. die idealtypischen bzw. grundsätzlichen Merkmale perspektivischer Nachbarschaftszentren zu definieren, wurde eine prozessbegleitende multiprofessionelle Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verwaltung, von zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Erfahrungen in der stadtteilorientierten Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit (Stadtteiltreffs, Nachbarschaftshilfen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine) sowie Einzelpersonen zusammen.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurden verschiedene Leitlinien erarbeitet, die sich zur idealtypischen Ausgestaltung von Nachbarschaftszentren positionieren. Dabei stellen z. B. niedrigschwellige und konsumzwangfreie Begegnungsmöglichkeiten, die Förderung von Selbsthilfe, eigenverantwortlicher Lebensführung und ehrenamtlichem Engagement sowie der Aufbau von Strukturen des Quartiersmanagements und der Gemeinwesenarbeit wesentliche Standards zukünftiger Nachbarschaftszentren dar.
Wesentliche Inhalte der Leitlinien werden im Rahmen der Interessenbekundungsverfahren zur jeweiligen Trägerschaft in die entsprechenden Leistungsbeschreibungen einfließen.
Ermittlung des Bedarfs und Beteiligung
In sämtlichen Stadtbezirken fanden unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtbezirksräte, der ansässigen Einrichtungen der Quartiersarbeit sowie zufällig ausgewählter Bürgerinnen und Bürgern Partizipationsveranstaltungen statt, in deren Rahmen Ziele und inhaltliche Aspekte der Arbeit von Nachbarschaftszentren, die Ergebnisse der jeweiligen Bestandsaufnahme sowie kleinräumige sozio-demografische Entwicklungen vorgestellt und diskutiert wurden. Hierbei wurde in fast allen Stadtbezirken Bedarf für perspektivische Nachbarschaftszentren artikuliert.
Prioritätenliste
Die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsfeststellungen wurden für jeden Stadtbezirk bzw. jeden Stadtteil bewertet. Anschließend wurde – unter Beachtung der Vorgaben zur Fokussierung auf Stadtteile mit besonderem Handlungsbedarf, auf bisher unversorgte Stadtteile und auf die Ausschöpfung günstiger Entwicklungspotenziale – eine Aufstellung der zu priorisierenden Einrichtungen erstellt (siehe Anlage). Die jeweiligen Resultate der Beteiligungsveranstaltungen in den Stadtbezirken fanden dabei Eingang in die Bewertung.
Die Anzahl der zunächst zur Schaffung von Nachbarschaftszentren vorgeschlagenen Einrichtungen orientiert sich an einem Verhältnis von einem Nachbarschaftszentrum pro etwa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Vorgeschlagen wird, jährlich jeweils zwei neue Nachbarschaftszentren zu implementieren, um bis zum Jahr 2029 die in der Priorisierungsliste aufgeführten Einrichtungen geschaffen bzw. weiterentwickelt zu haben.
Um vorbildhafte und teilweise neue Initiativen und Ansätze der gemeinwohlorientierten Quartiersarbeit nachhaltig zu gestalten, ist die Überführung aktuell drittmittelfinanzierter Projekte der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements in den Regelbetrieb vorgesehen.
Über die hier vorgeschlagenen Einrichtungen hinaus ist unter Beachtung der vorgegebenen Prämissen zu den sozialstrukturellen Gegebenheiten in bestimmten Stadtteilen sowie den
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Weiterentwicklungspotenzialen bestehender Einrichtungen der Bedarf und die Möglichkeit der Implementierung weiterer Nachbarschaftszentren im Stadtgebiet gegeben.
Für die im Jahr 2023 vorgesehene Implementierung von Nachbarschaftszentren im Siegfriedviertel (Siegfrieds Bürgerzentrum) und in Rühme (Gemeinschaftshaus Rühme) werden zeitnah entsprechende Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, um die jeweilige Trägerschaft zu bestimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Einrichtung von Nachbarschaftszentren ab dem Jahr 2025 werden zu den entsprechenden Haushaltsjahren explizite Beschlussvorlagen inklusive der zu veranschlagenden Kosten für die jeweilige Einrichtung und den Betrieb formuliert. Hierbei wird ggf. auf die mögliche Erzeugung von Synergieeffekten durch Aufgabenübertragungen an bereits bestehende Zuwendungsempfangende hingewirkt.
Die laufenden Kosten pro Jahr werden sich im Falle der Umsetzungsbeschlüsse und bei nicht zu erreichenden Synergien jährlich um mindestens etwa 105.000 Euro für jeweils zwei neu hinzukommende Einrichtungen erhöhen.
Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes und der Vorgabe des Rates der Stadt Braunschweig, bis zum Ende der Wahlperiode 2021 – 2026 einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt zu erreichen (siehe Antrag FWE 163 zum Haushalt 2019), ist eine Einplanung seitens der Verwaltung bisher nicht vorgesehen. Sofern keine weitere Kompensation an anderer Stelle erfolgt, würde sich hieraus eine entsprechende zusätzliche Haushaltsbelastung ergeben.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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371,1 kB
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