Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19811
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über Kinder- und Jugendbeteiligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Beantwortung
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03.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den letzten Wochen gab es wieder einige Veranstaltungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Umgestaltung/Renovierung/Sanierung von Kinder- und Jugendplätzen im Stadtbezirk.
Dabei werden alle in einem bestimmten Radius um das jeweilige Objekt wohnenden Kinder oder Jugendlichen der entsprechenden Altersstufe kurz vor der Maßnahme persönlich angeschrieben. Je älter die zu beteiligenden Kinder sind, desto größer ist der jeweilige Radius.
Eine Information des Bezirksrats erfolgt zum wiederholten Mal entweder gar nicht oder so kurzfristig, dass für viele Mitglieder eine Teilnahme schon aus persönlichen oder beruflichen Gründen von vornherein ausgeschlossen ist.
Die Information der Öffentlichkeit zum Beispiel über die Braunschweiger Zeitung erfolgt - wenn überhaupt - teilweise erst am Tag der Veranstaltung.
Im Ergebnis fallen diese Maßnahmen zum Teil mangels Beteiligung aus. Dann müssen sie entweder mit großem Aufwand wiederholt werden oder fallen grundsätzlich weg "um den Zeitplan einhalten zu können".
Ein weiterer Teil wird mit sehr wenigen Teilnehmern durchgeführt um wenigstens formal dem Anspruch auf Beteiligung gerecht werden zu können. Bei einer dieser Veranstaltungen mit genau zwei Teilnehmern (Geschwistern) war ich selbst anwesend.
Die derzeitige Verfahrensweise entspricht unserer Meinung nach weder dem Sinn des Artikels 12 der UN-Kinderrechtskonvention zum Recht auf Beteiligung noch dem Auftrag aus § 36 NKomVG, dass Kommunen geeignete Verfahren entwickeln und durchführen sollen.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Mit welchem zeitlichen Vorlauf werden diese Veranstaltungen terminlich festgelegt?
2. Wieviele und welche Genehmigungsschritte müssen von der Terminfestlegung bis zur
Informationsweitergabe an potenzielle Teilnehmer, den Stadtbezirksrat und die
Öffentlichkeit durchlaufen werden?
3. Welche Fachbereiche oder Dezernate sind an der Organisation dieser Veranstaltungen
beteiligt?
gez.
Christian Plock
