Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-17733-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 26. Januar 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat beantragt, dass die Verwaltung der Stadt Braunschweig einesung für die Gefahrenstelle auf dem Gehweg zwischen Nordendorfsweg und Sommerbadring (am Freibad Waggum) findet. Mögliche Lösung wären z. B. versetzte Barrieren um den Weg sicherer zu machen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Straße „Sommerbadring“ ist durch das VZ 325 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, danach überwiegt die Aufenthaltsfunktion und der Fahrzeugverkehr hat hier eine untergeordnete Bedeutung.

 

Die Empfehlung für Fußngerverkehrsanlagen (EFA) sieht versetzte Barrieren (Umlaufgitter) nur an Querungsstellen mit schlechten Sichtverhältnissen oder starkem Kfz-Verkehr vor. Die Einmündung des gemeinsamen Geh- und Radweg in den Sommerbadring ist für die Fahrzeugführer gut einsehbar. Bei dem Sommerbadring handelt es sich um eine Erschliungsstraße, womit die Kfz-Verkehrsstärke als gering einzustufen ist. Weitergehend bergen versetzte Barrieren ebenfalls Risiken für den Fuß- und Radverkehr; vor allem am Ende eines Gefälles. Die Verwaltung setzt derzeit den vom Rat beschlossenen Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ zur Förderung des Radverkehrs um. Eine versetzte Barriere würde den Radverkehr behindern und wird daher nicht eingebaut.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise