Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19372-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN im Stadtbezirksrat 112 vom 23. August 2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Der in der Anfrage dargestellte Sachverhalt unterliegt der geltenden Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig. Nach § 3 Straßenreinigungsverordnung (Art und Umfang der Straßenreinigung) ist das Entfernen von Laub Bestandteil der Straßenreinigungspflicht.

 

Die Pappelallee ist der Reinigungsklasse IV zugeordnet und damit alle zwei Wochen einmal zu reinigen. In der Pappelallee wurde die Straßenreinigungspflicht an die Eigentümer übertragen. In den Fällen, in denen die Straßenreinigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist, fallen dort keine Straßenreinigungsgebühren an.

 

Die Straßenreinigungssatzung konkretisiert in § 3 die Übertragung von Reinigungsaufgaben. Bei einer Übertragung wird den Eigentümern der anliegenden Grundstücke die gesamte der Stadt obliegende Reinigung, von ihrem Grundstück bis zur Mitte der Straße (ohne Straßenbegleitgrün und begrünte Mittel- und Trennstreifen), auferlegt.

 

Die Anfrage wurde auch der ALBA Braunschweig GmbH zur Kenntnis übermittelt. Anlieger werden bei Versäumnis der Straßenreinigung schriftlich auf ihre Reinigungspflicht hingewiesen.

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