Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19737
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung Umgestaltung Hagenmarkt nach Wettbewerbsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
01.11.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.11.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Entwurf des Wettbewerbssiegerbüros Capatti Staubach Urbane Landschaften aus Berlin (s. Anlagen 1 und 2) wird zur planerischen Grundlage für die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung in Bezug auf das Wettbewerbsareal, das erweiterte Brunnenumfeld am Hagenmarkt (Flächenumriss s. Anlage 1).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Grundsatzbeschluss zum siegreichen Wettbewerbsentwurf
Der den Gremien durch die Beschlussvorlage 22-18411 und die darin enthaltene Auslobung bekanntgegebene Wettbewerb zur Umgestaltung des Hagenmarktes ist mit einer einstimmigen Juryentscheidung zu Gunsten des Berliner Planungsbüros Capatti Staubach Urbane Landschaften erfolgreich abgeschlossen worden.
Der Jury gehörten namentlich an:
Frau Prof. Katja Benfer und Herr Martin Diekmann beide Landschaftsarchitekten aus Hannover, Frau Sybille Welp Architektin aus Braunschweig, Holger Herlitschke und Heinz-Georg Leuer jeweils Dezernenten der Stadt Braunschweig; als Vertreter*innen der politischen Ratsfraktionen Frau Heidemarie Mundlos (CDU), Herr Rochus Jonas (Bündnis 90/Die Grünen), Frau Annette Johannes (SPD) sowie als Vertreterin des Stadtbezirksrats Mitte Frau Bezirksbürgermeisterin Jutta Plinke.
Neben den stimmberechtigten Juror*innen nahmen noch Sachverständige teil, die sich mit Ihrer fachlichen Expertise einbringen konnten:
Herr Frank Lehrmann als Referatsleiter Stadtgrün, Herr Elmar Arnhold als Historiker und Stadtteilheimatpfleger der Innenstadt, Herr Pfarrer Werner Busch und Herr Alfons Markiewicz als Vertreter der Anlieger, Frau Dr. Eva Goclik als Vertreterin des BUND, Herr Jens Schütte als Vertreter des ADFC und Herr Rolf Kamphenkel als Vertreter des Behindertenbeirats.
Bewertung des siegreichen Entwurfes
Der Entwurf des siegreichen Büros ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Das Wettbewerbsareal, das zur weiteren Ausarbeitung und Umsetzung vorgesehen ist, ist als Flächenumriss in Anlage 1 ersichtlich. Der Entwurf zeichnet sich durch eine besondere Abfolge sehr gut und sehr vielfältig nutzbarer Teilräume aus. Der äußere Ring an den Hausfassaden (Verlängerung Casparistraße und Vorzone vor Goethe und Sausalitos) ist einerseits Verkehrsraum für den Rad- Fuß- und Autoverkehr aber auch hochwertig gestalteter Aufenthaltsraum mit einzelnen Bäumen und Freisitzflächen. Der zweite Ring ist ein mit Bäumen, Blühstauden und Gräsern vielfältig gestalteter Grünraum, der auch eine Retentionsfläche im Sinne der Schwammstadt darstellt. Niederschlagswasser soll hier nicht nur versickern, sondern möglichst gespeichert werden. Hier befinden sich auch zahlreiche Sitzbänke, die im Schatten liegen und zu einem konsumfreien Verweilen einladen. Der innere Kern um den Heinrichsbrunnen ist ein multifunktionaler Raum, der im Alltag einen ruhigen grün abgeschirmten Aufenthaltsbereich darstellt mit dem Heinrichsbrunnen als Blickfang. Diese Mitte ist aber temporär auch gut als Veranstaltungsort für kulturelle und soziale Nutzungen geeignet.
Neben einer gelungenen Gestaltung zeichnet die Arbeit besonders aus, dass bereits viele praktikable Ideen zu stadtklimatischen Aspekten benannt werden. So sollen beispielsweise leistungsfähige Wasserreservoirs geschaffen werden, die Wasser aus Starkregenereignissen aufnehmen können und später für eine Bewässerung der zahlreichen Bäume aber auch für Wassernebelduschen und Wasserspender für die Bevölkerung genutzt werden können.
Im Preisgerichtsprotokoll wird der siegreiche Entwurf besonders gelobt als „eigenständiger, vegetativ geprägter Stadtraum als Entrée zur Innenstadt … dabei gelingt es den Verfassenden, klimatische Anforderungen mit hoher Freiraumqualität und sozialräumlich vielfältigen Angeboten auf selbstverständliche Art und Weise zu verweben.“ Dieser Bewertung schließt sich die Verwaltung ausdrücklich an. Die Verwaltung ist zudem der Meinung, dass mit diesem Entwurf den Wünschen der Bürger*innen nach einem Platzraum mit viel und qualitativ hochwertigem Grün und ruhigeren Rückzugsmöglichkeiten in einem besonderen Maße Rechnung getragen wird. Diesen Schluss lassen auch die schriftlichen Bewertungen der Bürger*innen bei der Informationsveranstaltung am 20.09.2022 in der Stadthalle am Vorabend der Jurysitzung zu.
Empfehlungen zur weiteren Überarbeitung
Die Wettbewerbsjury hat in der Sitzung am 21.09.2022 ein einstimmiges Votum zur weiteren Beauftragung des ersten Preisträgers mit nachfolgenden inhaltlichen Überarbeitungsempfehlungen abgegeben:
- Erhöhung des Anteils unversiegelter Fläche auf die Größenordnung des Bestands (z.B. durch eine Erweiterung des Saumbereichs, insbesondere im nordöstlichen Teil)
- Steigerung des organisch klimawirksamen Anteils
- Ausbildung einer Schwelle/Abgrenzung zum nördlich angrenzenden Straßenraum prüfen
- Weitere Möglichkeiten zum Einsatz von wasserdurchlässigen Belägen prüfen
- Vorgeschlagenen Kiosk als Pavillon mit vegetativen Fassadenelementen prüfen
Die Verwaltung wird in der nun anstehenden weiteren Beauftragung des Büros Capatti Staubach und in der weiteren Begleitung der Planung und Ausführung für das Wettbewerbsareal dafür Sorge tragen, dass diese Empfehlungen berücksichtigt werden.
Sofern dem Beschlussvorschlag zum siegreichen Wettbewerbsentwurf gefolgt wird, kann dieser in 2023 planerisch ausgearbeitet werden. Nach entsprechenden Gremienbeschlüssen können dann weitere Bauvorbereitungen wie die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen um 2024 mit den Umbauarbeiten auf dem Hagenmarkt beginnen zu können.
Eine Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten ist bis zum 18.11.2022 in der Katharinenkirche von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 - 15:00 Uhr zu besichtigen.
Entwidmung einer derzeit dort ausgewiesenen Verkehrsfläche
Vorgesehen ist, dass das nähere Brunnenumfeld (ungefähre Abmessung siehe Anlage 3) künftig nicht mehr wie bisher als Verkehrsfläche ausgewiesen wird, und dass in diesem Teilbereich von einer entsprechenden Festsetzung im derzeit noch rechtskräftigen B-Plan IN 28 aus dem Jahr 1952 abgewichen wird. Die endgültige exakte Festlegung dieses Areals hängt von der Überarbeitung des Grünanteils im zweiten Ring ab (s. Empfehlungen des Preisgerichts).
Die Entwidmung trägt der seit Jahrzehnten entgegen der B-Plan-Festsetzung entstandenen Nutzung des Hagenmarkts als Aufenthaltsfläche Rechnung und entspricht auch der im siegreichen Wettbewerbsentwurf dargestellten Planungsabsicht mehr grünräumliche Qualität und Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Die festgesetzte städtebauliche Ordnung wird durch die Einziehung nicht beeinträchtigt, da die Verkehrsfunktionen anderenorts im direkten Umfeld vollständig erfüllt werden. Daher werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Hinweis zur Verkehrsplanung außerhalb des Wettbewerbsareals auf dem Hagenmarkt
Die verkehrliche Umgestaltung außerhalb des Wettbewerbsareals, d.h. die Reduktion der Fahrspuren im Kreuzungsbereich und die neue Steuerung der Lichtsignalanlagen ist als Bestandteil der Vorlage 20-14454-09 (siehe dort Punkt 1 Verkehrsplanung) bereits mehrheitlich vom Rat beschlossen worden und daher nicht mehr Bestandteil dieser Beschlussvorlage. Es ist beabsichtigt die in Anlage 4 dargestellten verkehrlichen Maßnahmen aus dem „Zielplan Verkehr“ und die Umgestaltung des Brunnenumfeldes zeitlich aufeinander abgestimmt in einem Zug durchzuführen.
Finanzierung
Die Planung und Umsetzung der Maßnahme wird aus dem städtischen Haushalt finanziert. Finanzmittel in Höhe von 2,38 Mio. Euro stehen unter der Haushaltsstelle 5E.660142 zur Verfügung. Für die Erneuerung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Gegenüber den vorherigen Entwürfen ergeben sich keine Veränderungen bezüglich der straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen. Im Oktober 2020 wurden die betroffenen Eigentümer*innen über die Höhe der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
668,1 kB
|
