Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19366-01
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenentwässerung Rosenkamp/Blumenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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08.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 vom 24.08.2022 nimmt die Verwaltung nach Rücksprache mit der SE|BS wie folgt Stellung.
zu a) Grundsätzlich ist die Versickerung auf Wohngrundstücken erlaubnisfrei, sofern keine Dacheindeckungen/Dachrinnen/Fallrohre aus Kupfer ohne geeignete Vorbehandlung an Versickerungsschächte oder Rigolen angeschlossen sind.
Im Erlaubnisbescheid der Grundstücksentwässerung wird dazu folgende Beschränkung aufgeführt, die sich am DWA-Merkblatt M 153 orientiert:
„Dacheindeckungen, Dachrinnen oder Fallrohre aus Kupfer dürfen nicht verwendet werden, wenn eine Versickerung über Rigole/Schächte erfolgen soll.“
Der Weiterbetrieb bestehender Sickerschächte auf privatem Grund ist somit bei Einhaltung der oben aufgeführten Bedingungen grundsätzlich möglich.
Zu b) Eine Erneuerung bzw. Ertüchtigung der vorhandenen Sickerschächte im öffentlichen Straßenraum in Wenden wurde der Stadt seitens der Unteren Wasserbehörde untersagt. Ursächlich hierfür ist, dass das abgeführte Niederschlagswasser über die Sickerschächte direkt dem Grundwasser zugeführt wird, ohne im Vorfeld eine Filterung in Form einer belebten Bodenzone durchlaufen zu haben.
Die DWA-M 153 bzw. DWA-A 102 stellen das Regelwerk zum Umgang mit Regenwasser bzw. zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen dar, wobei die vorhandenen Sickerschächte nicht dem aktuellen technischen Regelwerk entsprechen. Der aktuelle Zustand ist insofern als Duldungszustand zu verstehen.
Der Stadtbezirksrat 322 hatte mehrfach kommuniziert, dass es im Starkregenfall zu Überschwemmungsproblematiken in dem Quartier kommt und um Abhilfe gebeten. Die Verwaltung beabsichtigt dies durch den Bau von Regenwasserkanälen zu tun.
Alternative technische Lösungen:
Unter Berücksichtigung der vorgenannten technischen Regelwerke könnte das Niederschlagswasser Versickerungsmulden mit belebter Bodenzone zugeführt werden (vgl. Füllerkamp). Aufgrund einer fehlenden Vorflut für einen entsprechenden Notüberlauf müssten diese Mulden jedoch mit einer entsprechenden Größe ausgebildet werden. Die Dimensionierung solcher Versickerungsanlagen in der Straße für ein fünfjähriges Regenereignis führt pro laufenden Meter Straße zur Notwendigkeit einer Schaffung von ca. 4m² Versickerungsmulde (Annahme: Sand im Untergrund). Die Diskussion z.B. zum Parkdruck, der Vielzahl an Grundstückszufahrten und Garagenblöcken zeigt eindeutig, dass die Anlage von Versickerungsmulden im erforderlichen Umfang auf den vorhandenen Straßenparzellen nicht möglich ist.
Vorbehandlung von Niederschlagwasser aus Regenwasserkanal und Thema Schwammstadt:
Bei einer Ableitung des Niederschlagwassers in einen Regenwasserkanal wird dieses entweder zur Einleitstelle im Bereich der Straße „Am Brühl“ bzw. zur zukünftigen Einleitstelle am Mittellandkanal geführt. Hier sind dem Vorfluter Schunter und dem Mittellandkanal entsprechende Gräben bzw. Mulden mit gegebener Reinigungswirkung vorgeschaltet. Für die Umsetzung einer "Schwammstadt" müssen adäquate Retentionsflächen (Grüngürtel, Gründächer u. ä.) zur Verfügung stehen, die im Nachgang in einer gewachsenen Bestandsbebauung schwer zu generieren sind. Auch bei einer "Schwammstadt" kommt i. d. R. ein "kanalisierter" Notüberlauf mit Anbindung an das Regenwasser-Netz zur Ausführung, allerdings mit einer geringeren Dimensionierung im Vergleich zu einer kompletten Oberflächenwasserabführung über ein Kanalnetz.
