Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19366
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenentwässerung Rosenkamp/Blumenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Beantwortung
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06.09.2022
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08.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei verschiedenen Anlässen im Rahmen der Information des Bezirksrats und der Anwohner zur geplanten Erneuerung der öffentlichen Verkehrsanlagen „Rosenkamp“ und „Blumenweg“ wurde erläutert, dass der Neubau eines Regenwasserkanals unumgänglich aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen sei, wonach Niederschlagswasser von Straßen nicht mehr in die vorhandenen Sickerschächte geleitet werden dürfe. Auf Nachfrage wurde u.a. auf das neueste Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) DWA-M 153 verwiesen.
Dies vorangestellt fragen wir die Verwaltung:
- Inwieweit ist gemäß DWA-M 153 ein Weiterbetrieb der bisherigen Sickerschächte sowohl
im Straßenraum als auch auf privatem Grund
a) für Niederschlagswasser von Dächern und
b) für Niederschlagswasser von Verkehrsflächen zulässig?
- Können ggf. die neuen Regelungen für Niederschlagswasser von Verkehrsflächen – anders
als durch den Neubau eines Regenwasserkanals - erfüllt werden wie z. B. in der Straße
"Am Füllerkamp" durch Ertüchtigung/Erweiterung der Sickerschächte mit Vorfiltern?
- Durch welche Maßnahmen soll andernfalls gewährleistet werden, dass bei der Ableitung
des Niederschlagswassers von Verkehrsflächen im Regenwasserkanal die anschließende
Einleitung in andere Oberflächengewässer nach dem Stand der Technik erfolgt und
inwiefern würde die Ableitung im Regenwasserkanal den Zielen einer "Schwammstadt"
zuwider laufen?
gez.
André Gorklo, Heidemarie Mundlos
