Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19907
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" Projekt: Begrünungsmaßnahmen zum Ausgleich von Trockenschäden - Bindung von CO2 durch Pflanzung von rd. 1.000 Klimabäumen und Anlage von rd. 7,5 Hektar Kurzumtriebsplantagen als Klimawälder im Stadtgebiet Braunschweig.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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03.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Jahren 2018 und 2019 sind aufgrund einer langanhaltenden Trockenheit in Verbindung mit sehr hohen Temperaturen über 1.000 Bäume im Stadtgebiet Braunschweigs abgestorben und mussten entfernt werden. Mit dem Absterben der Bäume sind die bekannten Wohlfahrtswirkungen für die Stadtbevölkerung sowie die stadtklimatischen und ökologischen Funktionen verloren gegangen.
Über die Möglichkeiten, einen Ersatz dieser gravierenden Baumsubstanzverluste herbeizuführen, wurde sowohl im Grünflächenausschuss als auch im Rat der Stadt mehrfach diskutiert.
Im Februar 2020 wurde durch Beschluss des Rates (Drucksache 19-12323-02 „Baumnach-pflanzungen in Braunschweiger Stadtgebiet“) die Verwaltung u.a. beauftragt, ein Konzept für den Ersatz verloren gegangener Bäume und dessen Finanzierung zu entwickeln und darüber hinaus für dessen Umsetzung sämtliche zur Verfügung stehenden zukünftigen Fördertöpfe auszuschöpfen.
Im März 2021 hat sich der Fachbereich Stadtgrün und Sport mit dem Projekt „Begrünungsmaßnahmen zum Ausgleich von Trockenschäden - Bindung von CO2 durch Pflanzung von rd. 1.000 Klimabäumen und Anlage von rd. 7,5 Hektar Kurzumtriebsplantagen als Klimawälder im Stadtgebiet Braunschweig“ um Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in einer 1. Phase mit einer Projektskizze beworben.
Im Juli 2021 erfolgte die Mitteilung durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 09.06.2021 die Aufnahme des genannten Braunschweiger Förderprojektes in das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ beschlossen hat.
Der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages hat für dieses Projekt eine Fördersumme von bis zu 1.700.000,00 € in Aussicht gestellt. Bei einer Förderquote von 90% belaufen sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes dementsprechend auf rund 1,9 Mio. €, der städtische Anteil entsprechend auf rund 200.000 €. Der Förderzeitraum des Projektes war regulär über die Jahre 2021 bis 2024 festgelegt worden. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde der Zeitraum bis Ende 2025 verlängert.
Nach einem Koordinierungsgespräch mit dem Fördermittelgeber und seinen nachgeschalteten Verwaltungseinheiten auf Bundes- und Landesebene im März 2022 wurde der Zuwendungsantrag im Juni 2022 fristgerecht eingereicht. Mit Datum vom 05.10.2022 erfolgte nun der Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers. Der Bescheid gilt vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften, das die technische Umsetzung der Maßnahmen beurteilt und dem Nachweis, dass sämtliche Maßnahmen auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Braunschweig realisiert werden. Die Prüfung wird voraussichtlich bis Ende 2022 abgeschlossen sein.
Der Maßnahmenbeginn ist für das Frühjahr 2023 geplant.
Die Umsetzung der Maßnahmen sollte durch Stammpersonal des Fachbereiches Stadtgrün und Sport ohne zusätzlich befristet einzustellendes Personal erfolgen. Aufgrund des Umstandes, dass die für die Projektumsetzung vorgesehene Person aus dem Stammpersonal des Fachbereiches mit hoher Wahrscheinlichkeit den Fachbereich bis zum Jahresende verlassen wird, versucht die Verwaltung für diesen Fall trotz des bestehenden Fachkräftemangels, qualifiziertes Ersatzpersonal im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses für die Projektumsetzung zu gewinnen.
Die Verwaltung wird zu diesem Sachverhalt dem Ausschuss im I. Quartal 2023 berichten.
