Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19325
Grunddaten
- Betreff:
-
Querungshilfe Kirchstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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Anhörung
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01.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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08.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Vorlage fällt in die Beschlusszuständigkeit des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, weil es sich bei der Kirchstraße um eine Verkehrsanlage handelt, deren verkehrliche Wirkung über die Grenzen des Stadtbezirkes hinausgeht.
Anlass
Im April 2022 fand auf Wunsch des Stadtbezirksrates mit der Verwaltung ein Ortstermin an der Kirchstraße statt, um die geeignete Lage einer Querungsstelle zu diskutieren. Die Verwaltung hatte hierzu im Vorfeld eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Einvernehmlich wurde ein Vorschlag angenommen und die Verwaltung gebeten, diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach von Anliegern gegenüber dem Stadtbezirksrat vorgetragener Kritik wurde ein Vorschlag erarbeitet, der jetzt Gegenstand dieser Vorlage ist.
Planung
Die Verwaltung hat die in der Anlage dargestellte Querungsmöglichkeit geplant. Um eine barrierefreie Anlage zu erhalten, werden die Gehbereiche außerhalb der Fahrbahn mit taktilen Leiteinrichtungen und differenzierter Bordhöhe ausgeführt.
Der Standort der Querungshilfe wurde vom Stadtbezirksrat gewünscht und vorher mit betroffenen Anliegern abgestimmt. Die Verwaltung hat den Standort geprüft und schlägt diesen als geeignet vor.
Bürgerinformation
Mit Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde die Planung mehrfach beraten und auch mit Anliegern besprochen und zu einer offenbar konsensfähigen Lösung verdichtet. Der Auftrag für die Planung an dieser Stelle erfolgte aus dem Stadtbezirksrat. Diese Lösung legt die Verwaltung jetzt zur Beschlussfassung vor. Auf eine Bürgerinformationsveranstaltung der Anlieger wird aufgrund der erfolgten Gespräche verzichtet.
Finanzierung
Die Kosten des Straßenbaus werden etwa 25.000 Euro betragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden aus den bezirklichen Mitteln des Stadtbezirksrates in Höhe von 12.000 Euro und über die Maßnahmennummer 4S.6600020 in Höhe von 13.000 Euro finanziert.
Es ist vorgesehen, die Maßnahme in 2023 zu realisieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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464,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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551,4 kB
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