Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19757-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsgefährdendes Parken in der Lippestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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02.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.10.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Im dargestellten östlichen Kurvenbereich der Lippestraße - vor der Hausnummer 11 - besteht aktuell kein Haltverbot. Eine Grenzmarkierung (sog. Zick-Zack-Linie) hebt ein bestehendes Haltverbot optisch hervor, begründet jedoch kein Haltverbot. Somit kommt die Herstellung einer Grenzmarkierung hier nicht in Betracht.
Zu 2.)
Um ein Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen zu verhindern, besteht die Möglichkeit ein absolutes Halteverbot (VZ 283) anzuordnen. Die Verwaltung sieht hierfür jedoch keine Notwendigkeit, da die Kurve weder scharf noch schlecht einsehbar ist und innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt.
