Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19790

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dass Brandschutzauflagen an Orten wie Schulen oder Kindergärten immer strenger werden und dadurch die Kinder noch optimaler geschützt werden, ist eine wichtige Errungenschaft der letzten Jahre. Unter anderem sorgen Faktoren wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 dafür, dass sich die Ansprüche an zeitgemäße Schulgebäude und Klassenräume verändern. Diese können nicht mehr nur formelle Lernorte sein, sondern müssen zu Lebensorten werden und für vielfältige Aktivitäten nach dem Unterricht gewappnet sein.

Auch im aktuellen Doppelhaushaltsentwurf der Stadt Braunschweig spiegeln sich die gewachsenen Anforderungen an Schulen wieder. So werden für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 6,46 Mio und 6,53 Mio Euro für den Brandschutz in Braunschweiger Schulen eingeplant. Mit diesen Geldern sollen unter anderem Brandmeldeanlagen erweitert oder Flucht- und Rettungswege geschaffen werden. 

Auch in den danach folgenden Jahren sollen die Investitionen in Brandschutzmaßnahmen auf einem ähnlichen Niveau bleiben. Als Begründung für die Höhe dieser Haushaltsposten gibt die Verwaltung an, dass „in den vergangenen Jahren […] verstärkt Haushaltsmittel für Brandschutzmaßnahmen erforderlich“ 1 wurden. Besonders an der Grundschule Bebelhof scheint der Ausbau der brandschutztechnischen Maßnahmen dringend erforderlich zu sein - so werden für 2023 Mittel in Höhe von 2.120.000 Euro eingeplant. Für 2024 werden für die GS Bebelhof immerhin noch Mittel in Höhe von 1.040.000 Euro veranschlagt.

Wir fragen daher:

1)    Was sind die Gründe für die Erfordernis von verstärkten Brandschutzmaßnahmen an den Schulen?

2)    Wie hoch waren die Ausgaben für verbesserte Brandschutzmaßnahmen an den Schulen in den vergangenen Jahren?

3)    Weshalb werden besonders für die GS Bebelhof verhältnismäßig hohe Mittel (3.160.000 Euro) für den Brandschutz veranschlagt?

1 Stadt Braunschweig (2022): Haushaltssatzung. Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2023/2024, S. 159.

 

 

 

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