Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19902

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Braunschweiger Zeitung vom 14.10.22 ist zu lesen, dass die Justizvollzugsanstalt an der Rennelbergstraße voraussichtlich schon zum Ende des Jahres 2023 geschlossen wird. Grund dafür sind rückläufige Häftlingszahlen und der hohe Sanierungsbedarf der Gebäude. Nach der Schließung der Haftanstalt geht die Immobilie an den Landesliegenschaftsfond über. Die Zeitung berichtet, dass die Liegenschaft schon 2024 aufgegeben und dann auf dem freien Markt angeboten werden soll.1

Hier könnte sich eine einzigartige Möglichkeit bieten, mithilfe der großzügigen Liegenschaft die Quartiersentwicklung des Westlichen Ringgebiets maßgeblich voranzutreiben.

Der Stadtteil ist schon lange im Fokus der Stadtentwicklung und verfügt ein eigenes Entwicklungskonzept, welches die Zukunft des Quartiers in den kommenden Jahren prägen wird. Ein übergeordnetes Ziel dieses Konzeptes ist unter anderem die „Förderung nachbarschaftlicher Bezüge“ und der „Aufbau von Orten und Angeboten für Kommunikation und Begegnung“.2 Fehlen diese Orte der Gemeinschaft und sozialer Infrastruktur, kann dies zu einer Stagnation der Quartiersentwicklung führen.3

Das Westliche Ringgebiet gilt als hochverdichteter Stadtbezirk, der jedoch gerade hinsichtlich seiner künftigen Entwicklungschancen vergleichsweise wenig Möglichkeiten für Veranstaltungsräume und quartiersbezogene Einrichtungen bietet. Die Liegenschaft an der Rennelbergstraße weist ein enormes Potenzial für etwaige Formate auf, weshalb ein Ankauf durch die Stadt Braunschweig ein wichtiger Schritt für ein noch sozialeres und lebenswerteres Westliches Ringgebiet sein könnte. Auch das integrierte Stadtentwicklungskonzept sieht vor, dass neben Neubauvorhaben und Erweiterungen auch Flächen und Gebäude in den Fokus geraten, die ihren ursprünglichen Nutzen nicht mehr erfüllen und nun anderen Zwecken dienen könnten.4 So sollten auch Liegenschaften, die sich bisher nicht im Besitz der Stadt befinden, von diesen Überlegungen nicht ausgeschlossen werden. Ein dringender Handlungsbedarf ergibt sich aus dem Umstand, dass die Immobilie schon 2024 auf dem freien Markt verfügbar sein könnte.

Daher fragen wir:

1. Inwiefern sind finanzielle Mittel für den Erwerb des Grundstücks der JVA Rennelbergstraße im Doppelhaushalt 2023/2024 eingeplant?

2. Falls bislang keine Mittel eingeplant wurden, welche Gründe sprechen dagegen?

3. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit eines Begegnungszentrums/Quartierhauses auf dem Gelände der JVA, besonders vor dem Hintergrund der enorm engen und verdichteten Bebauung im Westlichen Ringgebiet?

1 vgl. Thobaben, Henning (2022) Was kommt, wenn die JVA geht?, in: Braunschweiger Zeitung, 14.10.2022, S. 18.

2 Stadt Braunschweig (2019): Fortschreibung Entwicklungskonzept. Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet. Handlungs- und Orientierungsrahmen ab 2019, S.14.

3 vgl. ebd. S.7.

4 vgl. Stadt Braunschweig (2018): Integriertes Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030, S. 18.

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